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  1. Ansprechpartner LBV. Unter der folgenden Kontaktliste wird Ihnen die Telefonnummer der für Ihre Abrechnungen zuständigen Bearbeiterin/des für Ihre Abrechnungen zuständigen Bearbeiters angezeigt. Suchen Sie dazu einfach das Ressort bzw. die Dienststelle heraus, bei der Sie beschäftigt sind.

  2. 15. Dez. 2022 · Zum anstehenden Jahreswechsel möchten wir Sie auf die Ausschlussfrist des § 17 Absatz 10 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg hinweisen. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die beihilfeberechtigten Personen sie vor Ablauf der beiden Kalenderjahre beantragt haben, die auf das Jahr der ersten Ausstellung der Rechnung bzw. in Pflegefällen auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen folgen.

  3. Das LBV ist zuständig für die Zahlung der Gehälter, Kindergeld und Zuschüsse zu Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 370.000 Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.

  4. Artikel 24. November 2020 Beihilfe: Neuer Beihilfeantrag LBV 301 (01/21) Der neue, personalisierte Beihilfeantragsvordruck LBV 301 (Stand 01/21) mit QR-Code wird am 25.11.2020 im Gemeinsamen...

  5. 19. März 2024 · Nähere Informationen dazu finden Sie in dieser Meldung: Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder - Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de). Am 28.03.2024 wird der erste Teil der Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Dies beinhaltet:

  6. Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom 15.11.2022.pdf; Beihilfeverordnung in der Fassung des BVAnp-ÄG 2022 vom 01.01.2023.pdf; Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der BVO vom 03.02.2021.pdf

  7. Trennungsgeld ist die Erstattung von notwendigen Auslagen, die aus Anlass einer Abordnung / Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen Ort außerhalb des (bisherigen) Dienst- oder Wohnortes entstehen. Dabei sind häusliche Ersparnisse zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsgeld. Fachliches Thema 26.