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  1. Verfassung des Großherzogtums Luxemburg. vom 9. Juli 1848 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 1868. geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1919 ( ABl. Nr. 33/1919 ), Gesetz vom 28. April 1948 ( ABl. Nr. 28/1948 ), Gesetze vom 6. Mai 1948 ( ABl. Nr. 30/1948 ), Gesetze vom 15. Mai 1948 ( ABl. Nr. 32/1948 ), Gesetze vom 21.

  2. Eine europäische politische Partei (umgangssprachlich auch Europapartei, früher offiziell politische Partei auf europäischer Ebene [1] [2]) ist eine politische Partei bzw. ein Bündnis politischer Parteien, die bzw. das auf europäischer, insbesondere aber auf Ebene der Europäischen Union politisch tätig ist.

  3. Dabei überprüft er, ob die Vorschläge oder Projekte mit der luxemburgischen Verfassung vereinbar sind, internationale Abkommen, darunter das EU-Recht, respektiert werden und auch sonst keine Verstöße vorliegen. Ist das Projekt oder Vorschlag mit allem vereinbar, erlaubt der Staatsrat der Chamber die Abstimmung. Treten Probleme auf, müssen ...

  4. Luxemburgisch ist bezogen auf. das Großherzogtum Luxemburg. das Herrscherhaus der Luxemburger. die belgische Provinz Luxemburg. die luxemburgische Sprache. die luxemburgische Küche. Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. Kategorie:

  5. Zu sehen ist es auf allen acht luxemburgischen Euromünzen sowie auf 21 2-Euro-Gedenkmünzen (20 luxemburgische, 1 belgische). Linie. Der Artikel 3 der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg legt fest: „Die Krone des Großherzogtums ist erblich in der Familie Nassau, und zwar in Gemäßheit des Vertrages vom 30. Juni 1783, des Art. 71 des ...

  6. Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis (eigentlich Bankkundengeheimnis; englisch banking secrecy) besteht aus der Pflicht der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihnen aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Bankkunden bekannt geworden sind und die der Kunde geheim zu halten ...

  7. Die konstitutionelle Monarchie. Artikel 1 der Verfassung besagt, dass das Großherzogtum ein "demokratischer, freier, unabhängiger und unteilbarer Staat" ist. Luxemburg ist dementsprechend eine repräsentative Demokratie in Form einer konstitutionellen Monarchie. S.K.H. Großherzog Jean unterzeichnet das großherzogliche Abdankungsdekret. Die ...

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