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  1. Jörn von Lucke (Hrsg.): E-Administration - Verwalten im Informationszeitalter, Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft im SS 2001 an der DHV Speyer, CD-ROM, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften und Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer 2001. Heinrich Reinermann und Jörn von Lucke (Hrsg.): Electronic Government in ...

  2. Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Freiherr-vom-Stein-Straße 2 - Postfach 1409 - D 67324 Speyer am Rhein Tel.: + 49 - 6232 - 654-386 - Fax: + 49 - 6232 - 654-290 E-Mail: foe ...

  3. Speyer, im Juli 2000 Jörn von Lucke und Heinrich Reinermann 3 Vgl. Heinrich Reinermann und Jörn von Lucke (Hrsg.): Portale in der öffentlichen Verwaltung - Inter-net - Call Center - Bürgerbüro, Speyerer Forschungsbericht, Band 205, Forschungsinstitut für öffent-liche Verwaltung, Speyer 2000. Information Kommunikation Transaktion E-Workflow

  4. Die Universität für Verwaltungswissenschaften ist das Kompetenzzentrum für Verwaltungswissenschaften in und für Deutschland. Sie wird vom Bund und allen deutschen Ländern gemeinsam getragen und ist eine ausschließlich postuniversitäre Einrichtung. Ihre Aufgaben sind die Aus- und Weiterbildung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die Forschung sowie die Förderung des ...

  5. Die universitäre Forschung widmet sich in Speyer rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen internationaler, staatlicher und kommunaler Verwaltungen. Die Professorinnen und Professoren vertreten das Öffentliche Recht, die Verwaltungswissenschaft, die Wirtschaftswissenschaften sowie die Neuere Geschichte, die Empirische ...

  6. Hochschulstandort. Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Freiherr-vom-Stein-Straße 2. 67346 Speyer. Tel: 06232 654-0. Fax: 06232 654-208.

  7. Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer am 28. Januar 2019 die folgende Änderung der Bibliotheksordnung der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vom 16. Dezember 2002, zuletzt geändert am 18. Juni 2012, beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Art. 1