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  1. Melderegisterauskunft einholen. Sie können als Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister beantragen. Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 des Bundesmeldegesetz (BMG) enthält folgende Angaben: Auskunft über Familiennamen und Vornamen. aktuelle Anschrift/en.

  2. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. 49,80 Euro. 49,00 Euro: falls Sie nur die Klassen AM oder L beantragen. In diesen Gebührenangaben sind die Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des Führerscheins zu Ihnen nach Hause bereits enthalten. Ersterteilung eines FQN.

  3. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")

  4. Bürgeramt Lankwitz; Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen am Standort Bürgeramt Lankwitz. große Karte . Kontakt. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf; Bürgeramt Lankwitz; Gallwitzallee 87, 12249 Berl ...

  5. Wohngeld als Mietzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Zeit danach müssen Sie einen neuen Antrag (Weiterleistungsantrag) für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.

  6. Bürgeramt Lankwitz. Gallwitzallee 87 , 12249 Berlin. Tel.: (030) 115. Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115. Fax: (030) 90299-4870. E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de. Homepage. Erläuterung der Symbole. Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.

  7. Die Beantragung von Anwohnerparkausweisen kann persönlich im Bürgeramt und auch online erfolgen. In jedem Fall werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bürgerämter Ihnen bei persönlicher Vorsprache einen Vorschlag zur Klärung Ihrer Anliegen unterbreiten.