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    öffentlicher Träger. – Das Miteinander öffentlicher und freier Wohlfahrts-pflege in der Bundesrepublik ist einmalig in der Welt. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind aufgrund ihrer Leistungen für das Gemeinwesen ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Das soziale Netz würde zerreißen, wenn es ihre Arbeit nicht gäbe.

  2. Frühförderung ist häufig das erste Angebot, das Eltern eines Kindes mit Behinderung in Anspruch nehmen. Frühförderung ist eine Leistung für Kinder mit (drohender) Behinderung im Alter zwischen null und sechs Jahren. In interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen ...

  3. Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen oder Per­so­nen­ver­ei­ni­gungen nach dem bürgerlichen Recht unabhängig von ihrer Rechtsform sein. Freie Träger sind insbesondere. die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene.

  4. Die Lebenshilfe OÖ betreibt 592 Wohnplätze (sowie 14 Kurzzeitplätze) für Menschen mit Beein­trächtigung und damit rund 20 Prozent vom Gesamtangebot in Oberösterreich (rund 3.000). Bei den Werkstättenplätzen sind es mit 1.529 etwa 45 Prozent des Gesamtangebots. Begleitete Menschen: 1.910.

  5. Zusammenfassung. In der Bundesrepublik Deutschland können drei Kategorien von Trägern der Wohlfahrtspflege 1 unterschieden werden: die Sozialbehörden (Öffentliche Träger), kommerzielle Anbieter (Gewerbliche Träger) und die Freien Träger (Freigemeinnützige Träger). Sie weisen in Anbetracht der besonderen Bedeutung des ...

  6. Das Miteinander öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik ist einmalig in der Welt. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind aufgrund ihrer Leistungen für das Gemeinwesen ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Das soziale Netz würde zerreißen, wenn es ihre Arbeit nicht gäbe. In den Einrichtungen und ...

  7. Unsere Angebote. Wir unterstützen und begleiten etwa 500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderungen. Dabei sind die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention, die Achtung der Würde jedes Menschen und die Orientierung an einem humanistischen Menschenbild wesentliche Grundlagen unserer Arbeit. mehr.