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  1. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände und Initiativen können Leistungen beantragen, die gemäß der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Regionalverbandes Saarbrücken gefördert werden können. Gefördert werden: Bildungsmaßnahmen. Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen und nebenamtlichen ...

  2. Regionalverband Saarbrücken | Fachdienst 50 – Sozialamt . Postfach 103055 | 66030 Saarbrücken. Bescheinigung des Vermieters / Hauseigentümers (Hausverwalters) für die Gewährung von Leistungen . nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz

  3. Ihr Einbürgerungsantrag wird, nachdem Sie ihn beim Ordnungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken eingereicht haben, auf seine Vollständigkeit hin geprüft. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag zur abschließenden Bearbeitung und Entscheidung an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes ...

  4. Der Antrag auf Parkerleichterung kann als Onlineantrag digital bei der Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbandes gestellt werden. Wichtiger Hinweis: Nur mit dem offziellen, von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellten Behinderten-Parkausweis darf auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden.

  5. Regionalverband Saarbrücken Schlossplatz 12 66119 Saarbrücken Fon 0681 506-0. Schnellzugriff Stellenausschreibungen Pressemitteilungen Bürgerinformationssystem Barrierefreiheit Leichte Sprache. Kontaktformular Veranstaltungskalender Besuchen Sie uns au ...

  6. Die WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz der darin eingetragenen Waffen. Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind: die Vollendung des 18. Lebensjahres. die körperliche und geistige Eignung. der Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit wird durch die Waffenbehörde überprüft. der Nachweis der erforderlichen Sachkunde.

  7. Die Leistung wird auf Antrag übernommen. Die Antrags-unterlagen sowie ein Merkblatt finden Sie auf der Inter-netseite des Regionalverbandes Saarbrücken. Der Antrag ist unabhängig davon, ob die Rechnungen der Bestattung bereits beglichen oder erst fällig sind. Jedoch sollten Sie den Antrag zeitnah innerhalb einer angemessenen Frist