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  1. Gewählt wird der Präsident des Europäischen Rates von diesem Rat selbst, abgesetzt werden kann er durch den Rat aber nur im Falle einer „Verhinderung oder schweren Verfehlung“ (Art. 15 EUV). Derzeit wird das Amt von Charles Michel bekleidet. Ebenso wie seine beiden Vorgänger, Donald Tusk und Herman Van Rompuy, war Michels vor Amtsantritt Ministerpräsident seines Heimatlandes (Polen im ...

  2. Der Rat der EU ist ein Organ der EU ( Europäische Union (EU) ), welches aus den jeweils zuständigen Fachministern aller EU-Mitgliedsländer gebildet wird (Rat der Außenminister, Rat der Landwirtschaftsminister etc.); nicht amtlich wird er daher auch häufig als (EU-)Ministerrat bezeichnet. Seine Aufgabe ist die Koordinierung der nationalen ...

  3. Der EZB-Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat. Er beurteilt die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung und fasst alle sechs Wochen seine geldpolitischen Beschlüsse. Bei den anderen Sitzungen werden vorwiegend Themen erörtert, die sich aus den übrigen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der EZB und des Eurosystems ergeben.

  4. Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. „Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen.“.

  5. Er wird zweimal pro Halbjahr von seinem Präsidenten in Brüssel einberufen. Der E. R. vergibt Aufträge an den Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und behandelt die Probleme, die auf der Ebene der (Fach-)Minister nicht gelöst werden können. Er bestimmt v. a. die Leitlinien und Grundsätze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ...

  6. Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 EU -Mitgliedstaaten ...

  7. Aufgaben. Durchführung der Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats. Hierfür erteilt das Direktorium den nationalen Zentralbanken des Euroraums die notwendigen Weisungen. Ausübung bestimmter, vom EZB-Rat übertragener Befugnisse. Letztere umfassen u. a. aufsichtsrechtliche Kompetenzen.