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  1. Die Landeshauptstadt Hannover und ganz Niedersachsen bieten zudem viele verschiedene und abwechslungsreiche Urlaubsmöglichkeiten: Lebhafte Flüsse und ruhige, breite Kanäle, kleine historische Städte, dichte Laub - und Nadelwälder, weite Küstenabschnitte im Norden, das Wattenmeer, Ostfriesland, das Oldenburger Land im Nordosten, die Heide im Zentrum, das Weserbergland oder der Harz im ...

  2. Telefonische Beratungen werden während der Öffnungszeiten durchgeführt. Ihre Gewerbeanzeigen können Sie uns per E-Mail an 32.22.1@hannover-stadt.de übersenden. Die dafür erforderlichen Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Gewerbeanzeige ggf. weitere Dokumente erforderlich sind. Regelmäßig ...

  3. Auf dieser Seite hat die Landeshauptstadt Hannover bis zum 31. Mai 2023 über die Veröffentlichungen im Genehmigungsverfahren informiert – ab dem 1. Juni 2... Mai 2023 über die Veröffentlichungen im Genehmigungsverfahren informiert – ab dem 1.

  4. Fragen zur Befreiung von Bestandsanlagen, neu zu installierenden und geplanten Heizungen im Satzungsgebiet sowie individuelle Vortragswünsche von Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen beantwortet die städtische Klimaschutzleitstelle telefonisch unter (05 11) 1 68 - 3 45 00 und per E-Mail unter 67.11.fernwaerme@hannover-stadt.de.

  5. Freizeit-Tipps. Die Highlights der Woche in und um Hannover. Die letzte Maiwoche bringt einen bunten Strauß interessanter Veranstaltungen in Landeshauptstadt und...

  6. 50.21@Hannover-Stadt.de +49 511 168-42472 +49 511 168-30897. Öffnungszeiten. Montag: 08.30 bis 15.00 Uhr. Dienstag: 08.30 bis 15.00 Uhr. Mittwoch: geschlossen. Donnerstag: 08.30 bis 15.00 Uhr . Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Freitag: Vorsprache ...

  7. Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover Wichtiger Hinweis Wir weisen darauf hin das die Antragsfrist für Veranstaltungen nach der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover 6 Wochen beträgt und wir in der Zeit von 01.06. bis 31.10.2024 keine Ausnahmen von dieser Vorschrift machen können.