Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Genehmigt der Geschäftsherr die nicht seinem Willen entsprechende Übernahme der Geschäftsführung nach §§ 182, 184 BGB, tritt rückwirkend (§ 184 BGB) eine Berechtigung der GoA i.S.d. § 683 BGB ein. Vgl. Palandt/Sprau, BGB § 684 Rn. 2.

  2. Der Schuldner wird daher durch eine Leistung ohne die erforderliche Genehmigung nicht befreit (BGH BtPrax 07, 171). Zu Befreiungsmöglichkeit vgl §§ 1859 , 1860 u § 1848 Rn 1 . § 1849 übernimmt mit inhaltlichen Änderungen die Regelungen der §§ 1812 , 1813 aF.

  3. 4. Juli 2018 · Einwilligung ist die vorherige (§ 183 S. 1 BGB), Genehmigung die nachträgliche (§ 184 I BGB) Zustimmung eines Dritten zu einem von einem oder mehreren anderen vorgenommenen Rechtsgeschäft (§ 182 I BGB). Es handelt sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das durch eine Einwilligungs- oder Genehmigungserklärung (= empfangsbedürftige ...

  4. § 1851 Genehmigung für erbrechtliche Rechtsgeschäfte § 1852 Genehmigung für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte § 1853 Genehmigung bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen § 1854 Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte: Unterkapitel 5 : Genehmigungserklärung § 1855 Erklärung der Genehmigung

  5. Ist eine Einwilligung (§§ 182, 183 BGB) erteilt, so ist das Rechtsgeschäft von vornherein wirksam. Allerdings ist die Einwilligung noch bis zu seiner Vornahme widerruflich, § 183 S. 1 BGB. Fehlt eine Einwilligung, ist das Rechtsgeschäft bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam. Wird sie erteilt, gilt das Rechtsgeschäft als ...

  6. 26. Feb. 2024 · Lesen Sie § 1366 BGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften.

  7. § 1851 Genehmigung für erbrechtliche Rechtsgeschäfte § 1852 Genehmigung für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte § 1853 Genehmigung bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen § 1854 Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte: Unterkapitel 5 : Genehmigungserklärung § 1855 Erklärung der Genehmigung