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  6. Zuständig für das Elterngeld ist die Kreisverwaltung, wenn der Wohnort des Kindes im Rhein-Erft-Kreis liegt. Für Geburten ab dem 01.09.2021 ändert sich die Zuständigkeit nicht, wenn sich nach Antragstellung der Wohnsitz ändert.

  7. Angebote und Informationen. Willkommen bei der Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West, 50321 Brühl. Besuchen Sie uns vor Ort, rufen Sie kostenfrei an oder erledigen Sie Ihr Anliegen direkt online: z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld beantragen, Auszahlungstermine prüfen uvm. Jetzt informieren!