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  1. Beschaffung von französischen Urkunden. Wenn ein Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod) in Frankreich stattgefunden hat, ist dieser in der Regel in einem französischen Personenstandsregister beurkundet. In der Regel werden die Personenstandsregister in der „ Mairie “ ( sog. Bürgermeisteramt) geführt, die in Frankreich standesamtliche ...

  2. Marokkanische Staatsangehörigkeit. Die marokkanische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum marokkanischen Staatsverband mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Traditionell wird von einem „ewigen Band“ zwischen dem Sultan, der als Nachfahre des Propheten Mohammed auch als spiritueller Führer legitimiert ist ...

  3. Frankreich ist in 18 Regionen unterteilt, davon befinden sich 13 in Europa, und fünf sind französische Überseegebiete (France d’outre-mer, FOM) – Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion. Bis zum 31. Dezember 2015 war Metropolitan-Frankreich in 22 Regionen unterteilt (Frankreich hatte einschließlich der fünf FOM 27 Regionen).

  4. Durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Seit dem 28.08.2007 tritt der Verlust nicht mehr ein, wenn es sich um einen Antragserwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz handelt. Sie können daher die Einbürgerung in Frankreich ...

  5. Leben Sie als deutsche Staatsangehörige oder mit Ihrem französischen Ehepartner in Frankreich oder als Franzosen in Deutschland, wird Ihre Scheidung als internationale Scheidung abgewickelt. Sie sollten wissen, wie Sie Ihre Scheidung möglichst einfach gestalten und so durchführen, dass Sie ohne allzu große Komplikationen geschieden werden.

  6. Viele übersetzte Beispielsätze mit "Staatsbürgerschaft" – Französisch-Deutsch Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von Französisch-Übersetzungen.

  7. Einreise von Fachkräften. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland. Wenn ausländische Staatsangehörige in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, sind sie grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz.