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  1. Das Medianalter in Japan lagt bei 46,9 Jahren. Das Medianalter in der Demokratischen Republik Kongo lag 2016 bei 18,4 Jahren. Das Medianalter in Malaysia lag 2016 bei 28,2 Jahren. Das Medianalter in Mexiko lag 2016 bei 28,0 Jahren. Das Medianalter in den Niederlanden lag 2016 bei 42,5 Jahren. Das Medianalter in Pakistan lag 2016 bei 23,4 Jahren.

  2. Oft wohl ohne bewussten Rückgriff erhielten einige Zeichen wieder ihre ältere Nummer aus der 1971 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung zurück, andere, wie Zeichen 257-52 (Verbot für Gespannfuhrwerke), das 1992 als Zeichen 257 aus dem Verkehrszeichenkatalog genommen wurde, kamen nun wieder an ihren Platz.

  3. 1. Feb. 2023 · Liste der ältesten Menschen der Welt. Die Französin Jeanne Calment wurde 122 Jahre und 164 Tage alt. Die Japanerin Kane Tanaka wurde 119 Jahre und 107 Tage alt. Die US-Amerikanerin Sarah Knauss ...

  4. Die Liste historischer Stadtgründungen bietet einen Überblick der Stadtgründungen vom 8. Jahrtausend vor Christus bis zur Zeitenwende. Die Angaben zur Zeit der Entstehung beziehen sich in den meisten Fällen auf jene Zeiträume, in denen Städte als solche erstmals erwähnt wurden oder aus denen archäologische Funde bekannt sind, die auf größere zivile, zentralisierte und abgegrenzte ...

  5. Verfassung Reuß ältere Linie, 15. März 1809. Verfassung Sachsen-Weimar-Eisenach, 20. September 1809. Verfassung Anhalt-Köthen, 28. Dezember 1810. Kaiserliches Decret, welches die Organisation des Staatsraths und des Collegiums betrifft (Großherzogtum Berg), 15. März 1812.

  6. de.wikipedia.org › wiki › MenschMenschWikipedia

    Mensch ( Homo sapiens, lateinisch für „verstehender, verständiger“ oder „weiser, gescheiter, kluger, vernünftiger Mensch“) ist nach der biologischen Systematik eine Art der Gattung Homo aus der Familie der Menschenaffen, die zur Ordnung der Primaten und damit zu den höheren Säugetieren gehört. Menschen sind die einzige rezente Art ...

  7. Vollendung der Geburt. Beginn der Rechtsfähigkeit ( § 1 BGB) Geschäftsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 104 Nr. 1 BGB) Deliktsunfähigkeit (bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 828 BGB) Anspruch auf Pflege und Erziehung ( Art. 6 GG) sowie auf persönlichen Umgang mit beiden Eltern ( § 1684 BGB) 1.