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  1. Altersvorsorge. In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können.

  2. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation zu den Aufgaben der Sozialversicherung. Die Sozialsysteme innerhalb der EU weisen deutliche Unterschiede auf. Beispielsweise finanziert die Sozialversicherung in Schweden unter anderem ein Elterngeld.

  3. Das ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die im Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkte in eine auszahlbare individuelle monatliche Rente umzurechnen.

  4. Nach § 35 Satz 2 SGB VI wird die Regelaltersgrenze in Deutschland mit Vollendung des 67. Lebensjahres (der 67. Geburtstag) erreicht. Rentenbeitragszahler, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, konnten schon mit 65 Jahren in Rente gehen. Für alle Rentenbeitragszahler, die ab dem 1. Januar 1947 geboren wurden, erhöht sich die ...

  5. Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland. Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland erstreckt sich vom Deutschen Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die deutsche Sozialversicherung ist oft reformiert worden (z. B. Agenda 2010 2003 bis 2005) und oft Objekt politischer Diskussionen gewesen.

  6. Sozialgesetzgebung. Die Sozialgesetzgebung bzw. Sozialgesetze, genannt auch Bismarcksche Sozialgesetzgebung, waren ein Versuch des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck, auf die – im Zuge der Industrialisierung entstandene – soziale Not der Arbeiterschaft im ausgehenden 19. Jahrhundert zu reagieren.

  7. Die Deutsche Renten-Versicherung hat eine Tabelle gemacht. Darin stehen die Geburts-Jahre und ab wann man die Regel-Alters-Rente bekommen kann. Wenn Sie weniger als 5 Jahre in der Renten-Versicherung versichert sind, gibt es 2 Möglichkeiten: Sie können die gezahlten Beiträge (Geld) für die gesetzliche Renten-Versicherung wieder zurück ...