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  1. In der Weimarer Verfassung konnte der Reichspräsident den Reichstag gemäß Artikel 25 allein auflösen, wenn auch offiziell nur je einmal aus demselben Grund. Diese Einschränkung war in der Praxis unbedeutend. In der Weimarer Zeit wurde jeder Reichstag vorzeitig aufgelöst.

  2. In der Weimarer Republik wurde er wiederholt für den Reichspräsidenten verwendet. Rückblickend kann man auch in den Monarchen in den deutschen Einzelstaaten einen Verfassungshüter sehen. Gefördert wird der Gedanke durch den Umstand, dass eventuell der Amtseid eines Staatsoberhaupts den Schutz bzw. die Achtung der Verfassung erwähnt.

  3. Artikel 48 Weimarer Verfassung Zur Navigation ... Notverordnung#Artikel 48 Weimarer Reichsverfassung ; Diese Seite wurde zuletzt am 8. November 2013 um 16:05 Uhr bearbeitet. Der Text ist unter der Lizenz „Creative-Commons Namensnennung ...

  4. Das Wahlrecht in den Ländern der Weimarer Republik war in seinen Grundsätzen in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt. Die 17 Länder der Weimarer Republik, nämlich Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hessen, Lippe, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Thüringen und Württemberg, hatten aber einen weiten ...

  5. Diese Liste enthält Opfer von politischen Morden in der Weimarer Republik.Sie ist unvollständig. Berücksichtigt sind vor allem Ermordungen führender Protagonisten des öffentlichen Lebens durch links- bzw. rechtsextremistische Gruppen oder Einzeltäter in der Zeit von 1919 bis 1923.

  6. Eine solche Reichsexekution hatte es bereits in vorherigen Verfassungen Deutschlands gegeben. In der Weimarer Republik entmachtete der Reichspräsident 1923 zum Beispiel die sächsische Landesregierung, als kurzzeitig auch Minister von der KPD gestellt wurden, oder setzte 1932 die preußische Regierung ab (Preußenschlag).

  7. In der Verfassung vorgesehen waren mit dem Volksbegehren und dem Volksentscheid auch Elemente der plebiszitären Demokratie. Im Gegensatz zum Reich und zu anderen Ländern in der Weimarer Republik gab es keinen Staatspräsidenten. Das Fehlen einer über der Regierung und der Parlamentsmehrheit stehenden Institution unterschied Preußen deutlich ...