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  1. Aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges 1871-1872 konnte die forstliche Versuchsanstalt ihre Tätigkeiten aber erst 1872 aufnehmen. Im gleichen Jahr, also 1872, wurde die Württembergische Versuchsanstalt gegründet und der Landwirtschaftlichen Hochschule in Stuttgart-Hohenheim unter der Leitung von Prof. Franz Baur zugeordnet.

  2. Am 25. April 1952 beruft Reinhold Maier (FDP/DVP; ganz rechts sitzend) die Vorläufige Regierung des eben gegründeten Landes Baden-Württemberg. Mit Blick auf seine Taschenuhr erklärt er um 12.30 Uhr die Gründung des neuen Südweststaats. Foto: LMZ Baden-Württemberg. „Es ist 12 Uhr 30 Minuten.

  3. Stiftungsbehörden und ihre Aufgaben. Stiftungsbehörden sind in Baden-Württemberg gemäß § 3 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes (StiftG) die Regierungspräsidien. Welches der vier Regierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen oder Freiburg) zuständig ist, richtet sich nach dem Sitz der Stiftung.

  4. Und natürlich reicht die Geschichte des heutigen Staates Israel deutlich weiter zurück in die Vergangenheit. Die Vordenker des Zionismus, die einen eigenen Staat für die Jüdinnen und Juden aller Welt anstrebten, waren schon deutlich früher als 1948 aktiv. In diesem Dossier erhalten Sie einen Überblick über die (Vor-)Geschichte des ...

  5. Eine Volksabstimmung 1951 führte zur Gründung des Landes Baden-Württemberg. Allerdings strebte Südbaden die Wiederherstellung eines eigenständigen Landes Baden an. 1970 kam es dann zu einer weiteren Abstimmung, die über das Schicksal Badens entscheiden sollte.

  6. Die Notarkammer Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Notarinnen und Notare der Oberlandesgerichtsbezirke Stuttgart und Karlsruhe. Die Organe der Notarkammer sind der Vorstand und die Kammerversammlung. Das Informationsangebot auf diesen Seiten kann und soll die individuelle, vertrauensvolle ...

  7. Sie gründen und investieren in Baden-Württemberg. Sie stellen den Antrag als natürliche Person oder für Ihr Unternehmen. Zusätzlich für die Meistergründungsprämie: Sie haben Ihre Meisterprüfung innerhalb der letzten 24 Monate abgelegt und gründen in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.