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  1. Zentrale Frauenbeauftragte Die Zentrale Frauenbeauftragte nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) ist zuständig für die Beschäftigten im Wissenschaftsbereich sowie für Studierende. Dezentrale Frauenbeauftragte Die Dezentralen Frauenbeauftragten sind in ihren Fakultäten zuständig für die dort wissenschaftlich Beschäftigten und Studierenden.

  2. 7. März 1991 · § 1 Wahlvorstand, Wahlhelferinnen (1) Der Wahlvorstand führt die Wahl der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertreterin durch. Er kann Bedienstete der Dienststelle als Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung bestellen.

  3. 4. Juli 2024 · Das Jobcenter in Bremen ist zahlungsunfähig, die Konsequenzen noch kaum abzuschätzen. Die Landesfrauenbeauftragte schlägt bereits Alarm.

  4. Frauenbeauftragte LGG - Praxisnah und international studieren an der Hochschule Bremen: Mehr als 60 Bachelor- und Masterstudiengänge – dual, Vollzeit und berufsbegleitend.

  5. Wahlordnung zur Wahl der Frauenbeauftragten Inkrafttreten: 16.11.2023 Zuletzt geändert durch: mehrfach geändert, §§ 5, 6 und 9 neu gefasst durch Verordnung vom 07.11.2023 (Brem.GBl. S. 517) Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 111 Gliederungsnummer: 2046-a-1 ...

  6. auf der Seite der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für den Dienstleistungsbereich (LGG) der Universität Bremen. Tätigkeitsfeld: Im November 1990 trat das "Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen" (kurz LGG) in Kraft. Aufgabe der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Zuge des ...

  7. Definition allgemein: Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.