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  1. 18. Jan. 2021 · BEZEICHNUNGEN VON JURISTEN. Januar 18, 2021. Anwalt, Volljurist, Diplom-Jurist, Wirtschaftsjurist… was bedeutet das eigentlich? Wir wollen kurz die häufigsten Bezeichnungen erklären und voneinander abgrenzen: Studiert man „ganz normal“ Rechtswissenschaften, so gibt es zwei Staatsexamina zu absolvieren. Hat man beide, so ist man ...

  2. Mit 43.000 € pro Jahr in einem Angestelltenverhältnis liegen Diplomjurist:innen etwas unter dem deutschen Schnitt – das Durchschnittsgehalt bei Vollzeitstellen beträgt rund 49.000 € pro Jahr. Volljurist:innen mit Berufserfahrung verdienen in Deutschland durchschnittlich rund 78.000 € pro Jahr. Aus rein finanzieller Sicht lohnt es sich ...

  3. 12. Dez. 2021 · Den Titel Diplom-Jurist darf jede Person führen, die das Jura-Studium bis zum positiven Abschluss des ersten Staatsexamens absolviert hat. Dieser universitäre Titel wird auf Antrag und gegen Vorlage der Examensurkunde der jeweils juristischen Fakultät verliehen.

  4. 29. Nov. 2022 · Arbeit im öffentlichen Dienst. Diplomjurist in einer Kanzlei. Alternativen im internationalen Bereich. Pädagogische Tätigkeiten. Fazit. Nach einem bestandenen ersten Staatsexamen, kann man den Titel des Diplomjuristen beantragen. Von vielen fällt schon an dieser Stelle des Ausbildungsweg eine Menge Leistungsdruck ab. Und das auch zurecht.

  5. 9. Juni 2020 · Unser Newsletter richtet sich an alle angehenden Juristinnen und Juristen, egal ob im ersten Semester, im Referendariat oder irgendwo dazwischen. katzenkönig kreist um alle großen und kleinen Fragen rund um die Juristenausbildung. Eins ist in jedem Fall sicher: Süße Katzenfotos gibt es hier nicht.

  6. Tobias Eickmann: Zum akademischen Grad ´Diplom-Jurist/-in´, JURA 2003, S. 425 f. Torsten Kutschke: ´Diplom-Jurist´ für jedermann, JuS 2003, S. 205 ff. Andreas Schlütter: Diplomgrad für Juristen, AnwBl 2003, S. 389 ff. Wolfgang Zimmerling: Der Diplomjurist aus dem Saarland, in: Festschrift für das Oberverwaltungsgericht Saarlouis, 2002

  7. Volljurist. Jurist, der die Befähigung zum Richteramt besitzt. Diese erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung erfolgreich abschließt (§ 5 Abs. 1 DRiG). Nicht nur, wer Richter werden möchte, muss über die ...