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  1. Schulsozialarbeit Jugend: Bereits seit 1977 gibt es in Wiesbaden Schulsozialarbeit als ein Teil des städtischen Jugendhilfeangebotes. Seit dem Jahr 1993 ist sie als eigenständiges Aufgabenfeld der Jugendhilfe in der Abteilung Schulsozialarbeit des Amtes für Soziale Arbeit zusammengefasst.

  2. Leistungserbringer Teilhabe an Bildung in Wiesbaden (PDF / 504,07 KB) Antrag auf Eingliederungshilfe – Kinder und Jugendliche (PDF / 1,24 MB) Schweigepflichtentbindung (PDF / 84,82 KB) Bericht der Betreuungseinrichtung (PDF / 101,21 KB) Schulbericht zur Vorlage beim Amt für soziale Arbeit (PDF / 193,8 KB) Antrag Klassenfahrt (PDF / 67,26 KB)

  3. 30. Juni 2022 · Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien. Auch in diesem Sommer wird der Eintritt für Kinder und Jugendliche in die Freibäder Kleinfeldchen, Kallebad und Maaraue kostenlos sein. Ursprünglich war durch die Stadtpolitik angedacht, dass Kinder und Jugendliche ab Freitag, 1. Juli, grundsätzlich unentgeltlich Wiesbadens ...

  4. Freizeit & Feste, Homepage, Umwelt & Naturschutz, Kinder & Jugend Neue Broschüre: Wiesbadens attraktive Spielplätze Anlässlich der Einweihung des für 80.000 Euro völlig neu gestalteten Kinderspielplatzes auf dem Paulusplatz in Kastel hat die zuständige Umweltdezernentin Rita Thies ein Resümee zum Thema „Spielplatzentwicklung“ in Wiesbaden gezogen.

  5. Allgemeine Informationen für Kinder und Jugendliche. In Wiesbaden unterstützten eine Reihe von Institutionen und Einrichtungen Eltern bei der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Die Verwirklichung von Chancengleichheit für alle Kinder, gleich welcher sozialen und kulturellen Herkunft, ist dabei wegweisend.

  6. Nordenstadt: Das traditionsreiche Dorf im Ländchen bildet, vom Rhein-Main-Flughafen aus gesehen, das Tor zu Wiesbaden.

  7. Alle deutschen Staatsangehörigen können sich bei der für ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde einen EU-Reisepass ausstellen lassen. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen erklärt werden (siehe Formular). Die Gültigkeit bis zum 24. Lebensjahr beträgt sechs Jahre, danach zehn Jahre.