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  1. Zentrale Postanschrift: Universität Augsburg Universitätsstraße 2 86159 Augsburg. Telefonzentrale: Tel. +49 821 598-0

  2. Mensa und Cafeterien. Auf dem Campus der Universität Augsburg gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu verköstigen. In der Mensa bietet ein regelmäßig wechselnder Speiseplan eine große Vielfalt an Gerichten. In den Cafeterien kann schon früh am Morgen der erste Kaffee, Cappuccino, Kakao oder Tee geschlürft werden.

  3. E-Mail: studierendenkanzlei@zv.uni-augsburg.de Öffnungszeiten: Mittwoch und Donnerstag, 8:30 - 12:00 Uhr Gebäude: A1 (Erdgeschoss): Raum 1032 Adresse: Universität Augsburg, Studierendenkanzlei, Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg

  4. www.aaa.uni-augsburg.de › outgoing › studiumErasmus - uni-augsburg.de

    Seit über 30 Jahren geht das mit dem Erasmus-Programm der Europäischen Union, an dem auch die Universität Augsburg teilnimmt. Im Folgenden finden Sie umfassende Informationen, wenn Sie sich für ein Auslandssemester interessieren oder bereits zu den ausgewählten Teilnehmer*innen gehören. Bei Fragen zu einem Erasmus-Auslandssemester können ...

  5. Das Studium zweier Studiengänge (Doppelstudium) an der Universität Augsburg ist grundsätzlich möglich, allerdings ist für die Immatrikulation eine vorherige Genehmigung der Studierendenkanzlei erforderlich. Den Antragsteller/-innen sollte bewusst sein, welche eventuellen Folgen sich aus der Doppelbelastung für den Einzelnen ergeben.

  6. Während des Studiums. Mit der Einschreibung beginnt Ihr Studium an der Universität. Gerade in den ersten Semestern gibt es viel Neues zu entdecken und lernen. Egal, ob Sie sich in E-Learning-Angeboten fortbilden möchten, den Weg ins Ausland suchen, oder einfach nur wissen möchten, wie die Rückmeldung funktioniert. Studienorganisation.

  7. Bereits an der Universität Augsburg Immatrikulierte haben sich, falls sie das Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen, zurückzumelden. Eine persönliche Rückmeldung ist nicht notwendig. Wer die fristgemäße Rückmeldung unterlässt bzw. versäumt, soll nach Art. 94 Abs. 2 i.V.m. Art. 91 Nr. 4 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes exmatrikuliert werden.