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  1. Mit der Revolution 1918 und der Umwandlung der preußischen Monarchie in den republikanischen Freistaat Preußen wurden viele Wappen verändert und monarchistische Symbolik entfernt. 1935 wurden alle Flaggen der Provinzen Preußens, ebenso wie die Flaggen der anderen deutschen Länder, abgeschafft.

  2. Der Landkreis Hörde (bis 1911 Kreis Hörde) war von 1887 bis 1929 ein Landkreis im Regierungsbezirk Arnsberg der preußischen Provinz Westfalen. Er umfasste im Wesentlichen den Süden der heutigen Stadt Dortmund sowie das heutige Gebiet von Holzwickede und Schwerte. Der Kreissitz befand sich in der bis 1928 selbständigen Stadt Hörde .

  3. Kategorie: Person (Freistaat Preußen) Zur Navigation springen Zur Suche springen. Unterkategorien. Es werden 4 von insgesamt 4 Unterkategorien in dieser Kategorie angezeigt: In Klammern die Anzahl der enthaltenen Kategorien (K), Seiten ( ...

  4. www.wikiwand.com › de › PreußenPreußen - Wikiwand

    Preußen war ein im 13. Jahrhundert im südlichen Baltikum entstandenes Staatswesen, dessen Name im 18. Jahrhundert auf den aus dem Kurfürstentum Brandenburg und dem Herzogtum Preußen hervorgegangenen Gesamtstaat der Hohenzollern überging: das Königreich Preußen, das seit Mitte des 19. Jahrhunderts fast ganz Norddeutschland umfasste, die Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 ...

  5. Amtsbezirk (Preußen) Amtsbezirk ist die Bezeichnung für einen Verwaltungsbezirk in Preußen von 1874 bis 1945. Auch andere historische Staaten verwendeten den Begriff für ihre Verwaltungseinheiten. Die Leitung der jeweiligen Bezirke oblag einem Amtsvorsteher bzw. bei den Amtsbezirken in den „eingegliederten Ostgebieten“ einem Amtskommissar.

  6. Friedrich August III. Das Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Seit 1867 war es Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1918 des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden.

  7. Titel: Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preußischer Untertan, sowie über den Eintritt in fremde Staatsdienste. Kurztitel: Preußisches Untertanengesetz. Art: Geltungsbereich: Königreich Preußen. Rechtsmaterie: Staatsangehörigkeitsrecht.