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  1. Master-Studiengänge der FOM: Informieren Sie sich jetzt über das Studienangebot der FOM. Machen Sie Ihren Master an der FOM. Die Hochschule besonderen Formats.

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  1. Alle anderen grundständigen Studiengänge werden über das uni-interne Verfahren vergeben. Sie können sich an der Goethe-Universität für insgesamt drei Studiengänge gleichzeitig bewerben, unabhängig davon, ob die Studiengänge zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei sind oder ob eine Bewerbung im uni-internen Verfahren oder im DOSV erfolgt.

  2. Die Goethe-Universität ist seit 2016 systemakkreditiert und kann selbstständig über die Einführung und Weiterentwicklung ihrer Studiengänge entscheiden. Das Team Studiengangentwicklung begleitet die Reakkreditierung von Studiengängen durch alle Prozessschritte. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

  3. Da es sich bei dem Bachelor-Studiengang Psychologie um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, müssen gemäß der Zulassungssatzung für die psychologischen Studiengänge der Goethe-Universität Frankfurt weitere Qualifikationen in ihrer jeweils gültigen Form erfüllt sein (vgl.

  4. Duales Studium. Duales Studium an der Goethe-Universität. B.A. Public Administration (Inspektoranwärter*innen / Beamt*innenlaufbahn) Bachelor of Arts Public Administration (Inspektorantwärter*in) Ausbildungsdauer: 3 Jahre. Administration. Abwechslungsreiche Einsatzgebiete. Beratung von Studierenden und Mitarbeitenden.

  5. Alles rund ums Studium… Bewerbung (Fachwechsel, Doppelstudium, Bewerbung zum Master oder zur Promotion) Stammdatenänderungen; Studienbescheinigungen

  6. Bitte beachten Sie: Für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen. Diese finden Sie hier: Fristen Sie dürfen sich zeitgleich auf bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben, unabhängig davon, ob diese über das DoSV-Verfahren oder das Bewerbungsportal der Goethe-Universität laufen.

  7. Weitere Informationen finden Sie hier. Der Studiengang ist also zulassungsbeschränkt und hat einen NC (Numerus Clausus, bedeutet übersetzt "geschlossene Zahl"). Zunächst werden die sogenannten Vorabquoten vergeben: Für die restlichen Studienplätze gilt: 80% der Studienplätze werden nach dem Grad der Qualifikation vergeben.