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  1. Das Telekommunikationsgesetz ( TKG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortlaufend gewährleistet werden. Das Telekommunikationsgesetz beendete mit der Ablösung des Fernmeldeanlagengesetzes das frühere ...

  2. Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden ( Wohnungseigentum ), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen ( Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum ...

  3. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz ( s. u. ), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§ 1 Abs. 1 BtMG): Anlage I erfasst die nicht ...

  4. In Deutschland eröffnete Hessen 1970 mit dem ersten Datenschutzgesetz der Welt die Datenschutzgesetzgebung. Erste Fassung 1977. Das erste BDSG wurde mit Datum vom 27. Januar 1977 als Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) erlassen. Es war zwischen dem 1. Januar 1978 ...

  5. Das Arzneimittelgesetz dient als gesetzliche Grundlage für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere durch die hohen Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Arzneimitteln durch die Pharmaindustrie, Apotheker und Ärzte. Dies betrifft vor allem die Belange Herstellung, Inverkehrbringung, Prüfung, Verschreibung, Aufklärung ...

  6. Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Raumordnungsgesetz ( ROG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält. Seit der Föderalismusreform ist die Raumordnung Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung.

  7. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Handeln des Bundes automatisch Vorrang vor dem der Länder hätte: Artikel 31 ist eine Kollisions-, keine Kompetenznorm. [2] Das heißt, sie bestimmt, welches Recht vorangeht, wenn sowohl Bund als auch Länder zur Gesetzgebung befugt sind (und davon Gebrauch machen). Dies ist indes sehr selten der Fall.