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  1. Siegfried Mampel: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik mit einem Nachtrag über die Rechtsentwicklung bis zur Wende im Herbst 1989 und das Ende der sozialistischen Verfassung. 3. Auflage, Keip Verlag, Goldbach 1997, Abschn. Ⅰ, Kap. 1, Art. 3, Rz. 1–33, S. 176–193. PDF. Gerd-Rüdiger Stephan u. a. (Hrsg.):

  2. Grundsätzliches Problem der Küche der Deutschen Demokratischen Republik und Grund für ihre eigenständige Ausprägung war stets die Verfügbarkeit der Zutaten. Lebensmittelmarken gab es zwar seit 1958 nicht mehr, was jedoch keineswegs bedeutete, dass Lebensmittel aller Art unbegrenzt zur Verfügung gestanden hätten.

  3. Die Verfassung der Demokratischen Volksrepublik Äthiopien wurde nach einem Referendum am 1. Februar 1987 von Volk angenommen und trat am 22. Februar 1987 in kraft. Von den registrierten 14.570.011 Wählern gaben offiziell 14.035.718 ihre Stimme ab. Damit lag die Wahlbeteiligung bei 96,3 %.

  4. 20. Dez. 2004 · vom 26. März 1968. § 1. (1) Über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik findet am 6. April 1968 ein Volksentscheid statt. (2) Dem Volksentscheid unterliegt der Entwurf, der nach den Ergebnissen der Volksaussprache überarbeitet und von der Volkskammer am 26. März 1968 bestätigt wurde.

  5. Entwurf für eine "Verfassung der deutschen demokratischen Republik", der als eine Synthese zwischen der Weimarer Verfassung, dem SED-Verfassungsentwurf vom November 1946 und den fünf Landesverfassungen der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) angesehen werden konnte. Sowohl für die

  6. Direkte Demokratie in der Weimarer Republik. Elemente der direkten Demokratie wurden in Deutschland erstmals in der Weimarer Republik eingeführt. Die Verfassung räumte der Bevölkerung das Recht der Volksgesetzgebung ein. Mit den Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten konnte dem Reichstag ein Volksbegehren vorgelegt ...

  7. Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, 9. April 1968 Ergänzung und Änderung, 7. Oktober 1974; Verfassung von Berlin (Ost), 25. Juli 1990; Verfassung des Freistaates Sachsen, 27. Mai 1992; Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 16. Juli 1992; Verfassung des Landes Brandenburg, 21. August 1992; Niedersächsische Verfassung, 1. Juni 1993