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  1. 26. März 2024 · Das neue Buchungssystem auf der Internetseite www.jobcenter-saarlouis.de wird am Montag, 8. April 2024, freigeschaltet. April 2024, freigeschaltet. Für Fragen zur Online-Terminbuchung steht das Jobcenter-Team gerne während der regulären Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 06831/444-8040 zur Verfügung.

  2. Ferienhelfer (m/w/d) In der Kreisverwaltung sind mehrere Stellen als. Ferienhelfer (m/w/d) zu besetzen. Gesetzlicher Mindestlohn (aktuell 12,41 €/Stunde). Ein Ferienjob ist eine kurzfristige Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf 3 Monate oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Die Grenze von 3 Monaten gilt bei ...

  3. 31. Okt. 2023 · Foto: Landkreis Saarlouis - Yannick Hoen Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Saarlouis mit Sitz im Landratsamt Saarlouis bündelt seit Ende August 2023 die Vergabetätigkeiten von zehn der 13 Kommunen des Kreises und der Landkreisverwaltung selbst. Sie führt die auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehenen Vergabeverfahren auf nationaler wie auch auf ...

  4. Ansprechperson. Roman Haffner. Telefon: 06831/444-910101. E-Mail senden. Landratsamt Erweiterungsbau Kaiser-Friedrich-Ring 33 66740 Saarlouis. Amtsleiter. Hauptamt. Die Landkreisverwaltung stellt sich vor.

  5. Landkreis | Politik | Verwaltung Landkreis Der Landkreis in Leichter Sprache Städte und Gemeinden Geschichte Wappen und Logo Partnerschaft mit Bochnia Weg zur Partnerschaft Partnerschaftsverein Saarlouis-Bochnia e.V. Politik Landrat Kreisbeigeordnete Kreistag Sitzungen Fraktion der CDU Fraktion der SPD Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

  6. www.kreis-saarlouis.de › Gesundheit › Belehrung-nach-43-IfSGLandkreis Saarlouis Onlinebelehrung

    Der Landkreis Saarlouis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung von Online-Belehrungen beauftragt. Präsenz-Belehrungen vor Ort finden bis auf weiteres nicht statt. Die Online-Belehrung läuft wie folgt ab: Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung (Dauer der Onlinebelehrung: ca. 60 Minuten).

  7. Zur Terminvereinbarung sende Sie bitte eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06831/444-953333. Minderjährige Teilnehmer an der Belehrung bringen bitte zum Belehrungstermin die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 IfSG mit. Der Vordruck steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.