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  1. Staatsform. "Monarchie" bezeichnet eine bestimmte Staatsform. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Alleinherrschaft". Im Gegensatz zur Republik übt in einer Monarchie eine einzelne Person, der Monarch oder die Monarchin, die Herrschaft aus. Das Recht zu regieren wird oft innerhalb der Familie weitervererbt (dies heißt dann ...

  2. In einer Präsidialdemokratie sind – anders als in einer parlamentarischen Demokratie – die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in einer Person vereinigt. Dies ist zum Beispiel in den USA oder in Frankreich der Fall. Der Präsident und das Parlament werden direkt vom Volk gewählt.

  3. Erste deutsche Demokratie. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der deutsche Kaiser zurücktreten. Es entstand die sogenannte Weimarer Republik (1919-1933). Der Name ist schnell erklärt: In der Stadt Weimar kam 1919 eine Nationalversammlung zusammen und arbeitete eine demokratische Verfassung für das Deutsche Reich (die „Weimarer ...

  4. Konstitutionelle Republik. Eine konstitutionelle Republik ist eine Staatsform, in der das Staatsoberhaupt und andere bedeutende Amtsträger gewählte Vertreter des Volkes sind und entsprechend existierendem konstitutionellen Recht handeln, welches die Beschränkung der Macht der Regierung über die Bürger garantiert.

  5. Politisches System Deutschlands (einfach) Zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland gehören die politischen Institutionen, die Entscheidungsprozesse und ihre Inhalte in Deutschland . Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert.

  6. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat und als parlamentarische Demokratie organisiert. Das Grundgesetz legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Diese Macht überträgt das Volk für die Dauer einer Wahlperiode den Parlamenten ( Bundestag und Landtage). Die Staatsgewalt ist auf die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ...

  7. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Alleinherrschaft". Im Gegensatz zur Republik übt in einer Monarchie eine einzelne Person, der Monarch oder die Monarchin, die Herrschaft aus. Das Recht zu regieren wird oft innerhalb der Familie weitervererbt (dies heißt dann "Erbmonarchie").