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  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 24. Abweichende Erbringung von Leistungen. (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht ...

  2. SG Konstanz, 02.04.2020 - S 1 AS 560/20 Corona. Arbeitslosengeld II - erhöhte Bedarfe aufgrund der Corona-Pandemie - Mehrbedarf ... SG Gießen, 06.07.2015 - S 25 AS 607/12. Bei der Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II handelt es sich nicht ... LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19

  3. Fachliche Weisungen § 24 SGB II . BA Zentrale FGL 21 Seite 1 Stand: 01.07.2023 . Gesetzestext § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Ar-

  4. 1. Jan. 2005 · Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

  5. Fachliche Weisungen § 24 SGB II. (6) In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen f die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen f Unterkunft und Hei -zung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte.

  6. § 24 SGB II Stand 07/2021 3 2. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Gründe für die Erstausstattung können z.B. sein: • Verlust des Hausrates durch Wohnungsbrand • Übertritt aus dem Ausland • Ein im Sinne von § 22 Abs. 5 SGB II notwendiger Auszug junger Heranwachsender aus der

  7. 12. Apr. 2021 · Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) | Jetzt kommentieren

  8. 27. März 2024 · § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen (1) 1 Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

  9. § 24 SGB II – Abweichende Erbringung von Leistungen (1) 1 Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

  10. 1. Jan. 2005 · 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, 2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie. 3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

  11. SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Kapitel 3. Leistungen. Abschnitt 2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts . Unterabschnitt 3. Abweichende Leistungserbringung und weitere … § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen. A. Normzweck ...

  12. Fachliche Weisungen § 24 SGB II . BA Zentrale GR 11 Seite 1 Stand: 20.01.2016 . Gesetzestext § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Ar-

  13. 24. Dez. 2003 · Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. SGB 2. Ausfertigungsdatum: 24.12.2003

  14. § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

  15. Gesetzestext. § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen. (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Ar- beit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und ge ...

  16. 1. Apr. 2015 · Rechtsprechung zu § 24 SGB II. 2.357 Entscheidungen: SG Konstanz, 02.04.2020 - S 1 AS 560/20 Corona. Arbeitslosengeld II - erhöhte Bedarfe aufgrund der Corona-Pandemie - Mehrbedarf ... LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19. Grundsich ...

  17. Anlage 1 zu § 24 SGB II Stand 04.08 1 Stand 11/2014 3 1. Allgemeines Der gesamte notwendige Lebensunterhalt (mit wenigen Ausnahmen §§ 21 – 28 SGB II) ist mit den Regelbedarfen gedeckt (§ 20 SGB II). Nicht im Regelsatz enthalten sind jedoch gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 1 –3 SGB II folgende einmalige Bedarfe:

  18. Lebensjahres) bei Weigerung der Krankenkasse selbst finanziert werden. Für den Bereich des SGB II kommt im Falle des Vorliegens eines unabweisbaren Bedarfs lediglich die Gewährung eines Darlehens nach § 24 Absatz 1 SGB II in Betracht. Veröffentlicht: 11.03.20. WDB-Beitrag Nr.: 240014

  19. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) § 24. Säumniszuschlag. (1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen.

  20. Überprüfung von Daten pdf | 129.54 KB | barrierefrei. Fachliche Weisungen zu § 56 SGB II. Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit pdf | 209.71 KB | barrierefrei. Fachliche Weisungen zu § 57 SGB II. Arbeitsbescheinigung und Auskunftspflicht pdf | 156.3 KB | nicht barrierefrei.