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  1. Vor 6 Tagen · von Dr. Marc Sturm Inchenhofen. Rudi Georgi feiert seinen 75. Geburtstag und blickt auf ein bewegtes Leben zurück. Er ist ein Zeitzeuge deutsch-deutscher Geschichte und lebender Beweis für eine ...

  2. Vor 3 Tagen · Trotz einer unverzüglichen Bitte um Rückruf einer Überweisung reagierte eine Sparkasse mehrere Tage nicht. Das OLG Köln verurteilte sie zur Erstattung. Wäre die Sparkasse unverzüglich tätig geworden, hätte die Empfängerbank das Geld „einfrieren“ müssen. Dies wäre auch möglich gewesen, weil es erst einige Zeit später auf ein anderes Konto überwiesen worden war.

  3. Vor 5 Tagen · Absatz 2. Der vorläufig abgenommene Führerschein oder Mopedausweis ist unverzüglich der Behörde vorzulegen, in deren örtlichem Wirkungsbereich er abgenommen wurde; wurde der Führerschein oder Mopedausweis jedoch wegen eines außergewöhnlichen Erregungs- oder Ermüdungszustandes vorläufig abgenommen, so ist er dem Besitzer wieder ...

  4. Vor 3 Tagen · Abhängig vom jeweiligen Kreditgeber sind auch abweichende Kreditsummen möglich. Durch die geringe Kreditsumme eines Minikredites ist sowohl die Genehmigung als auch eine Sofortauszahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu bekommen. Viele Anbieter versprechen Auszahlungszeiten schon ab 24 Stunden.

  5. Vor einem Tag · StPO - Strafprozeßordnung 1975. (1) Vom Vollzug einer Anordnung auf Festnahme hat die Kriminalpolizei die Staatsanwaltschaft und diese das Gericht unverzüglich zu verständigen. Der Beschuldigte ist ohne unnötigen Aufschub, längstens aber binnen 48 Stunden ab Festnahme in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einzuliefern.

  6. Vor 3 Tagen · WaffG - Waffengesetz 1996. (1) Die Organe der öffentlichen Aufsicht sind bei Gefahr im Verzug ermächtigt, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass der Betroffene durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.

  7. Vor 4 Tagen · Er hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und mit den ihm anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umzugehen. (2) Absatz 2Der Lehrling hat im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Verhinderung den Lehrberechtigten oder den Ausbilder ohne Verzug zu verständigen oder verständigen zu lassen.