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  1. Dabei erweist sich „Das Gesetz der Gewalt“ mutiger als manche Großproduktion und schreckt auch vor drastischen Bildern nicht zurück (Vergewaltigungen unter Häftlingen, Drogenschmuggel im Rektum usw.). Dabei erweist sich Edward James Olmos’ Film sich trotz der Lauflänge von etwas weniger als zwei Stunden stets sehr kurzweilig und spannend.

  2. 11. Dez. 2001 · Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) Vollzitat: "Gewaltschutzgesetz vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl.

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  4. Das Gesetz der Gewalt. Die Geschichte eines Latinos in den USA, der im Gefängnis "Karriere" macht, indem er eine Bande organisiert, die Glücksspiel, Sex und Drogen kontrolliert. Obwohl von fast dokumentarisch wirkender Authentizität in den Gefängnisszenen, verliert der Film an Kraft, sobald sein negativer Held in die Außenwelt entlassen wird.

  5. Ein Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld. Andere Rechtsordnungen verfolgen solche Gewaltakte nur im Rahmen des gewöhnlichen Strafrechts, z. B. als Körperverletzung oder Nötigung. Neu am Gewaltschutzgesetz ist, dass die Person, von der eine Gewaltgefährdung ausgeht ...

  6. Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung ist ein deutsches Änderungsgesetz. Es wurde am 2. November 2000 erlassen ( BGBl. I S. 1479 ). Es steht in engem Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom Jahr 1989 und des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland.

  7. Nach der durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kinderunterhaltsrechts vom 02.11.2000 (BGBl I 1479) mit Wirkung ab 01.01.2001 erfolgten Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB unterbleibt eine Anrechnung des Kindergeldes aber, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt i.H.v. 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten.