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  1. Die Vereinten Nationen schlagen folgende Unterscheidungskriterien vor, weisen aber darauf hin, dass Menschenschmuggel zu Menschenhandel führen kann, aber nicht muss. Menschenhandel und Menschenschmuggel unterscheiden sich an vier zentralen Punkten. Einverständnis – Menschenschmuggel geschieht unter gefährlichen und entwürdigen Bedingungen.

  2. Schmuggler, die Gegenstände in ihrem Körper schmuggeln (inkorporieren), werden Körperschmuggler oder Body packer genannt. Hier wird das Material geschluckt oder in Körperöffnungen verborgen (z. B. in Kondome eingepackt). In Ländern mit Devisenverkehrsbeschränkungen spielt der Schmuggel von Sorten und Edelmetallen wie Gold eine Rolle.

  3. Bekämpfung der Schleusungskriminalität. Schleusungskriminalität ist ein komplexes, international verflochtenes und sehr dynamisches Kriminalitätsphänomen. Daher ist eine behördenübergreifende, internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung notwendig, deren Koordinierung in der Regel dem BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei obliegt.

  4. Menschenhandel ist von Menschenschmuggel zu unterscheiden, da es sich bei Menschenschmuggel lediglich um die Unterstützung bei der Überschreitung von Grenzen handelt. Menschenhandel gehört inzwischen zu den Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität. Es handelt sich um ein globales Phänomen im Spannungsfeld zwischen strafrechtlicher ...

  5. Hörbeispiele: Menschenschmuggel Bedeutungen: [1] illegale Überführung von Menschen über internationale Grenzen. Herkunft: Determinativkompositum aus den Substantiven Mensch und Schmuggel und dem Fugenelement-en. Synonyme: [1] Schlepperei. Oberbegriffe: [1] Schmuggel. Beispiele: [1] Über die Grenze der BRD und DDR fand Menschenschmuggel statt.

  6. 17. März 2024 · Gewerbs­­mäßiger, gewalt­­samer und banden­­mäßiger Schmuggel. Freiheits­­strafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. § 373 Abs. 1 Satz 1 AO. Illegale Einfuhr von Waffen. Geldstrafe oder Freiheits­strafe bis 5 Jahre. § 52 WaffG. Einfuhr von nicht codier­ten Diaman­ten. Geldstrafe oder Freiheits­strafe bis 5 Jahre. § 18 Abs. 3 AWG.

  7. Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren. Der Zoll hat tagtäglich ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er bietet Schutz vor den Folgen krimineller Handlungen.