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  1. Fürst Heinrich Casimir II. von Nassau-Diez regierte seit 1664, bis zur Volljährigkeit unter der Vormundschaft seiner Mutter. Er erbte von seinem Vater die Statthalterschaft über Friesland und Groningen und war General des Militärs dieser Provinzen, seit 1674 auch Statthalter zu Drente. 1689 wurde er Feldmarschall der Vereinigten Niederlande, 1693 Komtur der Deutschordensballei Utrecht.

  2. Am 8. Juni 1607 hatte Ernst Casimir die Herzogin Sophie Hedwig von Braunschweig-Wolfenbüttel (1592–1642) geheiratet. Mit ihr hatte er mehrere Kinder, von denen allerdings nur zwei Söhne das Erwachsenenalter erreichten. Der Älteste war Heinrich Casimir I. (1612–1640), der seinem Vater offiziell am 2. Juni 1632 als Graf von Nassau-Dietz ...

  3. 1. Mai 2022 · Genealogy for Heinrich Casimir II von Nassau-Dietz, Fürst, stadhouder van Friesland en Groningen (1657 - 1696) family tree on Geni, with over 255 million profiles of ancestors and living relatives. People Projects Discussions Surnames

  4. Gedächtnis an den Fürsten Heinrich Casimir II. von Nassau-Diez — Karyatide Mehr anzeigen Weniger anzeigen. zu Verbundenen Objekten Stelle und Position: Pilastervorlagen. südliche Figur ...

  5. Bildnis Heinrich Casimir II., Fürst von Nassau-Diez Mehr anzeigen Weniger anzeigen. zu Verbundenen Objekten Bild; Rechte vorbehalten - Freier Zugang . 0 / 0 > Download. Quellenangabe. Klicken Sie auf die Quellenangabe, um den Text zu kopieren. Schließen ...

  6. Heinrich Casimir, Fürst von Nassau-Diez, geb. am 18. Jan. 1657, Sohn des Wilhelm Friedrich von Nassau-Diez und der Albertine Agnes von Oranien. Er regierte seit dem Tode seines Vaters (1664) unter der Vormundschaft seiner Mutter, bis er nach erlangter Volljährigkeit im J. 1680 einen Separationsvertrag schloß. Obwol er mehr als seine ...

  7. Heinrich Casimir von Nassau-Dietz (1657–1696), Reichsfürst von Nassau-Dietz und Statthalter von Friesland, Groningen und Drenthe, siehe Heinrich Casimir II. (Nassau-Dietz) (Nassau-Dietz) Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.