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  1. Art. 181 Nötigung. Nötigung. Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität ...

  2. Strafbar ist der Angriff auf die Willensbetätigungs- bzw. Entschließungsfreiheit, sofern dem betroffenen Opfer durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder mit Gewalt ein seinem Willen widerstrebendes Verhalten aufgezwungen wird. § 240 stellt – ebenso wie § 253 (lesen!) – einen sog. offenen Tatbestand dar.

  3. Seiner Auffassung nach ähnelt die räuberische Erpressung der Nötigung und befindet sich, da auch der Raub Nötigungselemente enthält, nicht in einem Alternativverhältnis zum Raub. Vielmehr ist der Raub lex specialis zur räuberischen Erpressung. Bei der räuberischen Erpressung reicht dem BGH auch die Duldung der Wegnahme aus.

  4. Strafgesetzbuch (StGB) § 240. Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung ...

  5. Erpressung. Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt.

  6. Wobei die Gegenleistung nicht immer in Form von Geld bestehen muss (siehe § 240 StGB; Nötigung). Politische Erpressung. Hat zum Ziel, durch die Androhung brisante Informationen zu veröffentlichen, die Karriere eines Politikers oder das Ansehen einer politischen Organisation zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In Zeiten von Fake News oder ...

  7. 29. Jan. 2024 · Eine Definition gemäß § 240 StGB Im Alltag ist der Begriff der Nötigung ein oft gebrauchter Ausdruck, der den Unwillen ausdrückt, etwas zu tun. Doch nur wenige kennen die dazugehörige rechtliche Komponente, denn es handelt sich dabei um weit mehr als ein bloßes Ärgernis, kann eine derartige Willensbeeinflussung doch im Zweifel sogar zu einer Strafe führen.