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  1. 23. Dez. 2021 · Corona-Verordnung. Neue Corona-Regeln ab dem 27. Dezember 2021. Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen. Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst.

  2. 15. Sept. 2021 · Daher passt die Landesregierung die Corona-Verordnung unter diesen Gesichtspunkten an. Sollte sich eine Überlastung des Gesundheitssystems abzeichnen, müssen die Regeln für Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, verschärft werden. Weitergehende Einschränkungen von geimpften Personen lassen sich nicht rechtfertigen. Die neuen Regelungen gelten einheitlich in ganz Baden-Württemberg.

  3. Alle Verordnungen, die auf Grund der in Nummer 1 genannten Corona-Verordnung erlassen wurden, treten damit außer Kraft, sofern sie nicht zuvor aufgehoben wurden. Artikel 2. Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft. Stuttgart, den 28. Februar 2023. Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

  4. August 2021. Die Landesregierung hat sich auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft treten soll, verständigt. Grundsätzlich gilt außerhalb des privaten Bereichs in Innenräumen die 3G-Regel. An diesem Wochenende soll die neue Corona-Verordnung notverkündet werden.

  5. 18. März 2022 · Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen. Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des ...

  6. 28. Juni 2021 · Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut angepasst und wesentlich vereinfacht. Die Änderungen treten am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft.

  7. 1. Apr. 2022 · April 2022. Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.