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  1. Kann dich ein Ausbildungsbetrieb in Kurzarbeit schicken? Alles zu Auszubildende in Kurzarbeit. Wann, Verdienst & Arbeitszeit

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  1. 3. Juli 2023 · Mit der Unterschrift unter den Vertrag haben sich viele Arbeitnehmer schon vorab mit Kurzarbeit einverstanden erklärt, falls sie einmal notwendig wird. Dein Chef kann Kurzarbeit auch in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter regeln. Aber: Nicht alle Arbeitgeber hatten die Kurzarbeit korrekt eingeführt.

  2. 15. Apr. 2020 · Kurzarbeit hilft letztendlich, Krisensituationen wie die jetzige zu überwinden, ohne Mitarbeiter* entlassen zu müssen, also Beschäftigung zu sichern. Trotzdem: Die Verunsicherung ist groß und nicht alles, was auf den offiziellen Seiten und in den Nachrichten verkündet wird, ist einfach erklärt. Mit den folgenden 13 Fragen möchten wir ...

  3. Das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Allerdings müssen Sie die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit auf der Lohnsteuerkarte gesondert bescheinigen. Der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig.

  4. Die Entscheidung darüber, ob es Kurzarbeit in einem Betrieb geben soll, muss mit dem Betriebsrat gemeinsam getroffen werden. Der Betrieb muss Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden. Dann kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

  5. Kurzarbeit- einfach erklärt. Arnold ist Produktionsmitarbeiter. Sein Betrieb sieht sich vorrübergehend schwierigen Zeiten gegenüber. Die Aufträge bleiben aus und seine Chefin hat keine Arbeit mehr für ihre Angestellten. Für Arnold heißt das jetzt a ...

  6. 1. Jan. 2024 · Guten Tag, Ich arbeite in einem Betrieb, der vom April bis einschließlich Juni 2020 in Kurzarbeit war, wobei der Anteil der Kurzarbeit stetig reduziert wurde und von Juli bis Dezember nicht mehr in Kurzarbeit war. Ab Januar 2021 ist nun wieder 60% Kurzarbeit angeordnet. Ab wann erhalte ich nun die 70% Kurzarbeitergeld? Zählt der Zeitraum aus ...

  7. Der zustehende Urlaub kann in der Kurzarbeit jedenfalls genommen werden (vielleicht ist das sogar erwünscht). Der Arbeitnehmer bezieht für die Urlaubstage kein Kurzarbeitergeld, jedoch das zustehende, ungekürzte, Urlaubsentgelt (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG) Kurzarbeit verringert nicht den Anspruch auf Urlaub.