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  1. 7. Feb. 2024 · Ein Kind, unabhängig davon, ob es in Frankreich oder in einem anderen Land geboren wurde, ist Franzose, wenn mindestens einer seiner beiden Elternteile französisch ist. Ein Kind, das in Frankreich geboren wurde und einen Elternteil hat, der ebenfalls in Frankreich geboren wurde, ist - unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Elternteils - ebenfalls Franzose.

  2. Alters- und Wohnsitzanforderungen. Um die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein. Dies liegt daran, dass die Gesetze des Landes besagen, dass Personen unter diesem Alter gesetzlich nicht in der Lage sind, wichtige Entscheidungen wie die Beantragung der Staatsbürgerschaft zu treffen ...

  3. Grundsätzlich verliert ein/e Deutsche/r die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er/sie auf Antrag die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwirbt, ohne dass eine schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit („Beibehaltungsgenehmigung“) vorliegt. Seit dem 28.08.2007 tritt dieser Verlust nicht mehr ein ...

  4. Nur in zwei Fällen ist die Kenntnis der französischen Sprache eine zwingende Voraussetzung: bei der Hochzeit oder bei Einbürgerung. Wenn man französische Vorfahren hat, muss man nicht unbedingt Französisch sprechen können, um die französische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Wenn Staatsbürger aus einem anderen Land nach Frankreich ...

  5. Denn die Geburt in Deutschland ersetzt bei der Frage des Namens die formale Anerkennung der Mutterschaft. Und es gilt: Der Elternteil, der das Kind als erster anerkennt, gibt ihm auch den Familiennamen weiter. Weitere Informationen. Botschaft der Französischen Republik. Pariser Platz 5. 10117 Berlin. Tel.: 030 590 03 90 00. Fax: 030 590 03 91 10.

  6. Deine Staatsangehörigkeit bzw. deine Nationalität ist französisch ... Dein Wohnsitz - und wohl auch Dein Arbeitsplatz - sind zwar in Deutschland ... aber solange Du einen französischen Pass hast ... und nicht die deutsche (oder eine andere Staatsangehörigkeit) beantragt und auch erhalten hast, bist und bleibst Du Franzose/Französin ... egal wo auf der Welt Du lebst oder arbeitest ...

  7. Es kann aber weder dem Vater noch der Mutter verwehrt werden, die eigene Staatsangehörigkeit an das Kind weiterzugeben. Darin sind sich der deutsche und der französische Gesetzgeber einig. Haben Sie einmal die nötigen Meldungen und Anträge hinter sich gebracht, ist und bleibt Ihr Kind sowohl Franzose als auch Deutscher.