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  1. Grundsicherungs-Rechner. Mit dem folgenden Rechner können Sie ermitteln, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben und vorsorglich einen Antrag stellen sollten. Die Leistung erhalten Sie erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Rückwirkend können Sie die Grundsicherung nicht erhalten.

  2. Für eine Leistung nach SGB II liegt der Regelsatz grundsätzlich bei 416 Euro im Monat für Alleinstehende und erhöht sich um 374 Euro pro weiterer im Haushalt lebende erwachsenen Person. Für Kinder gelten je nach Alter geringere Grenzen: bis 6 Jahre: 220 Euro im Monat. bis einschließlich 13 Jahre: 296 Euro. 14 bis 17 Jahre: 316 Euro.

  3. 18. März 2024 · Die Regelsätze für die Grundsicherung wurden zum Jahresbeginn 2024 leicht erhöht. Ein Rentenfreibetrag, der seit Anfang 2021 gilt, führt dazu, dass mehr Rentner Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Unser Ratgeber erklärt, worauf Sie achten sollten. Mit unserem Grundsicherungsrechner können Sie Ihren Anspruch und die Höhe der ...

  4. 21. Juli 2023 · Eine Mindesthöhe der Grundsicherung zu benennen, ist kaum möglich, da es sich um individuelle Berechnungen handelt. Wie viel Geld man tatsächlich erhält, hängt vom eigenen Einkommen und ...

  5. Der Umfang der Leistungen besteht aus dem Regelbedarf, angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf bei z.B. einer Gehbehinderung und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Tragen Sie Ihre Daten in den Grundsicherungs-Rechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen". Anzeige.

  6. Berechnen Sie Ihre Grundsicherung online. Klicken Sie dazu einfach auf die Schaltfläche „Ergebnis versenden …“, nachdem Sie Ihre Daten in den Grundsicherungsrechner eingetragen haben. Die Ergebnisse unseres Grundsicherungsrechners dienen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine persönliche ...

  7. Grundsicherung berechnen: Trage hier deine Daten ein und finde heraus, wie hoch deine Grundsicherung ist. Denk dran, ehrlich zu sein, um eine möglichst plausible Auswertung zu erhalten. Solltest du dir bei bestimmten Feldern unsicher sein, kannst du dich an einen Berater bei der Deutschen Rentenversicherung wenden.

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