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  1. Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 137-143. Das Rechtssystem ist in Privatrecht und öffentliches Recht unterteilt. Mit Rechtsmitteln - wie Berufung und Revision - kann man eine gerichtliche Entscheidung anfechten und ihre Nachprüfung ...

  2. Justiz (Sprache: Deutsch) Wortart: Substantiv, weiblich. Bei Justiz handelt es sich um ein Singularwort, auch Einzahlwort oder Singularetantum genannt, d. h. ein Substantiv, das ausschließlich in der Einzahl gebräuchlich ist. Bei Justiz handelt es sich um ein Lehnwort aus dem Lateinischen, d. h. einen Latinismus. Bedeutung/Definition

  3. Was ist "Justiz"? Definition im Gabler Wirtschaftslexikon vollständig und kostenfrei online. Geprüftes Wissen beim Original.

  4. Anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes fand zwischen 24. und 26. Mai 2024 das Demokratiefest rund um das Bundeskanzleramt statt, bei dem auch das Bundesministerium der Justiz ( BMJ) vertreten war. Im Vordergrund des Festes stand der Austausch mit den Besucherinnen und Besuchern über unseren demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat.

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  7. Definition. In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden. Die Unabhängigkeit der Justiz ist teilweise positivrechtlich verankert (so zum Beispiel für die schweizerische Militärjustiz in dem Artikel 1 des Militärstrafprozesses).