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  1. Königsteiner Schlüssel. Der Königsteiner Schlüssel legt in Deutschland fest, wie viele Asylbewerber_innen ein Bundesland aufnehmen muss. Berechnet wird dies jedes Jahr neu auf der Basis der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Kettenmigration. Kontingentflüchtling.

  2. nung des Königsteiner Schlüssels das Steueraufkommen nach Umverteilung zwischen den Ländern zugrunde gelegt. Da dadurch die Einnahmen nahezu ausgeglichen sind, hat die tatsächliche wirtschaftliche Stärke eines Bundeslandes im Endeffekt für den Königsteiner Schlüssel so gut wie keine Relevanz. Letztendlich verteilt der Königsteiner ...

  3. Schlüssel errechnet. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. Die Berechnung des Königsteiner Schlüssels wird jährlich vom Büro der Gemeinsamen Wissen-schaftskonferenz durchgeführt. Für den DigitalPakt Schule gilt die Berechnung aus dem Jahr 2018.

  4. Königsteiner Schlüssel. Der Königsteiner Schlüssel wird angewendet, um bei gemeinsamen Finanzierungen durch die Bundesländer die Verteilung auf die Länder festzulegen. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl .

  5. konferenz (GWK) für die Berechnung des Königsteiner Schlüssels. Die Berechnung wird jährlich durchgeführt; der Schlüssel wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.2 Näheres zur Historie des Königsteiner Abkommens ist dem Bundesbericht Forschung II des Deut-schen Bundestages vom 28. Juli 1967 (Drucksache V/2054, S. 111 f.) zu entnehmen:

  6. 7. Sept. 2022 · Der Königsteiner Schlüssel wird jährlich neu berechnet. Verantwortlich dafür ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK). Den Namen verdankt der Verteilungsschlüssel dem Königsteiner Staatsabkommen vom 31. März 1949. Das Staatsabkommen hat durch die Aufnahme des Art. 91b Satz 2 in das Grundgesetz im Jahre 1969 verfassungsrechtliche ...

  7. Dezember 2021 verbleibenden Restbetrag aus den ,,Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum be schleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreu ung für Grundschulkinder". §5 Verteilung (1) Der in § 1 Absatz 2 festgelegte Betrag wird gemäß dem Königsteiner Schlüssel in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ...