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  1. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde in Deutschland durch das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, als erste Leistung aus dem Bereich der Sozialversicherungen von Otto von Bismarck als Teil des deutschen sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystems eingeführt, um die Arbeiterschaft für den Staat zu gewinnen.

  2. Die Broschüre beschreibt, wie die gesetzliche Rentenversicherung helfen kann, zumindest die finanzielle Belastung in diesen Fällen abzufedern. Allgemeine Informationen zur Rente haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Von den verschiedenen Rentenarten bis zu Infos zur Rente und Steuern. Wählen Sie ein Thema aus!

  3. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland. Ihre Aufgabe besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln ...

  4. 37.873 € (=Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2018) Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind dabei die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

  5. Alterssicherung der Landwirte. Logo der SVLFG seit 1. Januar 2013. Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland. Sie gilt als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands. Grundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Zuständige Behörden waren bis 31.

  6. DRV Bund) ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland . Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie hat ihren Sitz in Berlin und unterhält Dienststellen in Brandenburg an der Havel, Gera, Stralsund und Würzburg.

  7. Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland. Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der ...