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  1. die-rechte.net. Die Rechte – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz ( Kurzbezeichnung DIE RECHTE) ist eine rechtsextreme und neonazistische Kleinstpartei [3] in Deutschland. An der Gründung der Partei am 27. Mai 2012 waren hauptsächlich ehemalige Mitglieder der inzwischen aufgelösten Deutschen Volksunion, die im Mai ...

  2. Das alliierte Vorbehaltsrecht (auch alliiertes Kontrollrecht genannt) regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949 Verkündung des Grundgesetzes; 14. August 1949 Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag) und galt seit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts (21.

  3. Staatliche Unabhängigkeit. Mahatma Gandhi, hier auf dem Salzmarsch, erkämpfte gewaltfrei die Unabhängigkeit Indiens. Staatliche Unabhängigkeit bezeichnet das Recht eines Staatswesens, seine Entscheidungen unabhängig von Bevormundung durch einen anderen Staat zu treffen. Damit ist sie juristisch dasselbe wie völkerrechtliche Souveränität ...

  4. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen. Diese Unabhängigkeit kann allerdings ...

  5. Suzeränität. Der Begriff der Suzeränität ( französisch suzerain „Oberhoheit, Oberherrschaft, Lehnsherr“, als Parallelbildung zu souverain von französisch sus „hinauf, in der Höhe“ abgeleitet, das auf das gleichbedeutende lateinisch sursum, verkürzt aus subversum, zurückgeht [1]) wurde in der Frühen Neuzeit parallel zum Begriff ...

  6. Technologiesouveränität oder technologische Souveränität bezeichnet die eigenständige Entwicklungs-, Produktions - und Distributionskompetenz einer staatlichen oder supranationalen Entität sowie dessen Fähigkeit zur lokalen Wertschöpfung. Diese kann auf einzelne industrielle Branchen oder Anwendungsfelder eingegrenzt werden.

  7. Souveränität. D Souveränitet (vom Französische souveraineté) isch in dr Rächtswüsseschaft d Macht zur Sälbstbestimmig von ere natürlige oder juristische Person. In dr Politik isch s d Hoheitsgwalt, wo dr modärn unabhängig Staat het.