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  1. Vor 5 Tagen · Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

    • Geltendefassung

      Hier sollte eine Beschreibung angezeigt werden, diese Seite...

  2. Vor 4 Tagen · Artikel 44. (1) Absatz einsVerfassungsgesetze oder in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden; sie sind als solche („Verfassungsgesetz ...

  3. Vor 3 Tagen · Artikel 50. (1) Absatz einsDer Abschluss von. 1.Ziffer eins. politischen Staatsverträgen und Staatsverträgen, die gesetzändernden oder gesetzesergänzenden Inhalt haben und nicht unter Art. 16 Abs. 1 fallen, sowiepolitischen Staatsverträgen und Staatsverträgen, die gesetzändernden oder gesetzesergänzenden Inhalt haben und nicht unter ...

  4. Vor 4 Tagen · (1) Absatz eins Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.

  5. Vor 4 Tagen · Rechtsprechung im Wandel. Ausgewählte Entscheidungen und ihr gesellschaftliches und politisches Umfeld. Virtuelle Tour durch das Gebäude des Verfassungsgerichtshofes. Werfen Sie einen Blick mittels 360°-Fotos in das Gebäude. FAQ. Fragen und Antworten zu allen Bereichen des Verfassungsgerichtshofes. Fußleiste. Der ...

  6. Vor 5 Tagen · Durch Bundesgesetz ist zu bestimmen, welche Wirkung ein Antrag gemäß Abs. 1 Z 4 hat. (1b) Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Abs. 1 Z 3 oder 4 bis zur Verhandlung durch Beschluss ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

  7. Vor 5 Tagen · B-VG - Bundes-Verfassungsgesetz. (1) Die durch Landesverfassungsgesetz zu erlassende Landesverfassung kann, insoweit dadurch die Bundesverfassung nicht berührt wird, durch Landesverfassungsgesetz abgeändert werden.