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  1. Vor 5 Tagen · Ein stundenlanger spröder Bilderfluss, gänzlich kommentarfrei komponiert. Da sah man Heiner Müller bei Proben im Theater, hörte SED-Politbüromitglied Günter Schabowski mit heiserer Stimme für den Führungsanspruch der Partei streiten, als das Volk sich doch schon selbstbewusst am 4.

  2. Vor 2 Tagen · Das damalige Mitglied des Politbüros Günter Schabowski informierte sich zwar auch in den West-Medien und machte sich Gedanken; im Katastrophenfall habe aber ein eisernes

  3. wissen.jurafuchs.de › jqrglrj › unverzueglich-§-121-abs-1-s-1-bgbUnverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB)

    Vor 3 Tagen · Der Begriff unverzüglich ist in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB legaldefiniert und bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen.

  4. Vor 6 Tagen · In „Springen in die Nacht“ besingt er die Stunden nach dem Mauerfall. Ausgelöst hatte ihn der damalige DDR-Funktionär Günter Schabowski am 9. November 1989 mit seinem legendären Spruch ...

  5. Vor 2 Tagen · Auch Günter Schabowski gab eine Durchsetzung der DDR-Bevölkerung mit einem hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter pro 180 Einwohner an, während es in der CSSR 800 bis 900 und in Polen 1500 Einwohner pro Geheimdienstmitarbeiter waren. Etwa 90 % aller Stasi-Mitarbeiter waren Mitglieder der SED.

  6. www.deutsche-versicherungsboerse.de › verswiki › index_dvbAnzeigefristen - VersWiki - dvb

    Vor 5 Tagen · Fachbegriffe allgemein. Der Versicherungsnehmer ist in verschiedenen Bereichen zur Anzeige von Umständen und Ereignissen verpflichtet, die in bestimmten Fristen erfolgen muss.

  7. wissen.jurafuchs.de › jqml5r1 › sachmangel-zuviellieferungSachmangel: Zuviellieferung

    Vor 5 Tagen · 1. Die richtige Menge der verkauften Sache zählt zu ihrer Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 S. 2 Var. 2 BGB). Diese Rechtsfrage lösen 99,2 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig. > selbst lösen. Ja, in der Tat! Nach § 434 Abs. 2 S. 2 BGB zählt die richtige Menge zu der Beschaffenheit der Sache.