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  1. Vor 5 Tagen · Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, neuerdings auch GbR abgekürzt) ist rechtsfähig und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene (vertragliche) Rechte und Pflichten begründet.

    • II Zr 331/00

      Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft,...

  2. Vor 3 Tagen · Die Gesellschaft hat es somit in der Hand, wer Gesellschafter werden kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Nachfolger eines verstorbenen Gesellschafters in vollem Umfang für die Verbindlichkeiten der GbR haften. Es gibt somit für diese Nachfolger – wie für die übrigen Gesellschafter – keine Haftungsbeschränkung.

  3. Vor 2 Tagen · Unter dieser Abkürzung versteht man die zukünftig in das Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Maßgebliche Bestimmung ist ein zukünftig maßgeblicher § 707a BGB, der wie folgt lautet: „§ 707a Inhalt und Wirkungen der Eintragung im Gesellschaftsregister.

  4. Vor 2 Tagen · Maximilian „Max“ Carl Emil Weber (* 21. April 1864 in Erfurt; † 14. Juni 1920 in München) war ein deutscher Soziologe und Nationalökonom. Obwohl seiner Ausbildung nach Jurist, gilt er als einer der Klassiker der Soziologie sowie der gesamten Kultur-, Sozial- und Geschichtswissenschaften .

  5. Vor 6 Tagen · Demokratie (von altgriechisch δημοκρατία dēmokratía Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw. Teilhabe aller an der politischen Willensbildung.

  6. Vor 3 Tagen · Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie

  7. Vor 3 Tagen · Der deutsche Adel war bis 1919 eine gesellschaftlich privilegierte Bevölkerungsgruppe. Insbesondere übten Angehörige des Adels in den meisten deutschen Territorien die Herrschaft aus oder waren maßgeblich an ihr beteiligt.