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  1. Vor 2 Tagen · So können in Bad Honnef Kunden und Kundinnen auch nach dem 1. Mai 2025 Passfotos bei der Fotografin Elke Grävenstein in der Kirchstraße in Auftrag geben. Sie spürt nach eigener Aussage die Konkurrenz vom Amt seit 2018 deutlich. Seit sechs Jahren steht Bürgerinnen und Bürgern im Bürgerbüro ein digitaler Fotoautomat zur Verfügung. Eine ...

  2. Vor 2 Tagen · Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  3. Vor einem Tag · Personalausweis beantragen. Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

  4. Vor einem Tag · Zustellung eines neuen Personalausweises kostet 15 Euro Gebühr. Bürger ab 24 Jahren müssen für einen neuen Personalausweis eine Gebühr 37 Euro bezahlen. Wer sich das Dokument direkt von der Bundesdruckerei schicken lassen möchte, muss 52 Euro berappen. Für Antragsteller unter 24 Jahren wird eine Zustellung prozentual noch teurer.

  5. Vor 2 Tagen · Wenn Sie bei der Stadt Heilsbronn einen Personalausweis oder Reisepass beantragt haben, können Sie hier den aktuelle Bearbeitungsstand einsehen, bzw. sich benachrichtigen lassen, sobald ihr Dokument im Bürgerservice zur Abholung bereit liegt. Hier gelangen Sie zur Statusabfrage. Verlusterklärung eines Dokumentes.

  6. Vor 2 Tagen · Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich. Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können.

  7. Vor einem Tag · Das Bürgerbüro der Kreisstadt Bad Hersfeld weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ausweispflichtig sind. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.