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  1. Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion der „ersten Generation“. Angeklagt waren vom 21. Mai 1975 an die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe.

  2. Werner Widera vertrat die Anklage im ersten "Stammheim-Prozess" gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Dirk Fernholz und Joachim Lampe waren u.a. Ankläger gegen Siegfried Haag, den Organisator der zweiten RAF-Generation.

  3. 10. Apr. 2024 · Beginn des Prozesses gegen die RAF-Terroristen Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe. Über Stammheim taucht ein verdächtiges Sportflugzeug auf.

  4. Am 28. April 1977 wurden Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Ulrike Meinhof war ein Jahr nach Prozessbeginn, am 9. Mai 1976, erhängt in ihrer Zelle aufgefunden worden.

  5. In dem langwierigen Stammheimer Prozess waren die Häftlinge Baader, Ensslin und Raspe im April 1977 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Anwälte legten Revision ein, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig waren.

  6. Im Mai 1976 nimmt sich die Angeklagte Ulrike Meinhof das Leben. Im Frühjahr 1977 erschüttert ein weiterer Skandal den Prozess: Die Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Anwälten wurden heimlich abgehört. Der Prozess wird zunächst ausgesetzt. Im Auge der Öffentlichkeit kämpfen Staat und RAF um Ansehen und Legitimität. Das ...

  7. Am 28. April 1977 wurden Andre­as Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe zu lebens­lan­gen Freiheits­stra­fen verur­teilt. Ulrike Meinhof war ein Jahr nach Prozess­be­ginn, am 9. Mai 1976, erhängt in ihrer Zelle aufge­fun­den worden.