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  1. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 24. Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. (1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz ...

  2. Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 24 AufenthG. 28.11.2023. Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV) BGBl. I Nr. 334.

  3. aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden schutz für geflüchtete aus der ukraine. Wichtige Information: Am 04. Dezember 2023 trat die neue Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft. Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 01. Februar 2024 gültig sind, haben nun eine automatische Gültigkeit bis zum 04.

  4. Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (1) Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.

  5. Er hat seine Wohnung und seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort zu nehmen, dem er nach den Absätzen 3 und 4 zugewiesen wurde. (6) (weggefallen) (7) Der Ausländer wird über die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte und Pflichten schriftlich in einer ihm verständlichen Sprache unterrichtet. § 24 AufenthG ...

  6. 1. Jan. 2005 · Absatz 2 Satz 2 bis 4 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten ... § 29 AufenthG Familiennachzug zu Ausländern (vom 01.03.2024) ... 5 Abs. 1 und § 27 Abs. 3 erteilt, wenn dem Ausländer vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde und 1. die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch ... an sonstige Familienangehörige eines ...

  7. 3. Juni 2024 · Temporärer Schutz gemäß § 24 AufenthG: Gewährung von Aufenthaltsrechten für Flüchtlinge in Deutschland. Der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG bezieht sich auf die Regelungen, die ...

  8. 17. März 2022 · Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis § 24 AufenthG ist der Spurwechsel in grundsätzlich jede andere Aufenthaltserlaubnis möglich. Das BMI schreibt dazu, es gebe dafür „keine Beschränkungen“. Dies entspricht jedoch nicht der Rechtslage, denn gem. § 19f Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sind einige Aufenthaltserlaubnisse für den Spurwechsel ...

  9. Für die Änderung einer Beschränkung im Aufenthaltstitel ist eine Erlaubnis erforderlich. Wurde ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausübung einer bestimmten Beschäftigung erteilt, ist die Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit verboten, solange und soweit die zuständige Behörde die Ausübung der anderen Erwerbstätigkeit nicht erlaubt ...

  10. § 24 AufenthG – Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie bemessene Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

  11. 14. Nov. 2019 · Für die Verteilung findet § 24 Abs. 3 und 4 des AufenthG entsprechende Anwendung (§ 23 Abs. 3 AufenthG). Außerdem erhalten sie eine Wohnsitzauflage. Die Personen haben ihre Wohnung und ihren gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort zu nehmen, der ihnen zugewiesen wurde (§ 23 Abs. 4 S. 2 AufenthG i. V.m. § 24 Abs. 5 S. 2 AufenthG).

  12. Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz steht auch aus Ukraine geflüchteten Personen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft zu. Ihnen muss Deutschland dann Schutz bieten, wenn sie bei Rückkehr in ihre Herkunftsländer dort auch nicht sicher wären. Zuständige Ausländerbehörde prüft mögliche Verfolgungsgefahr.

  13. Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beantragt wurde. Im Verteil- und Personenerfassungsmodul von FREE können auch Personen erfasst und verteilt werden, bei denen eine Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 24 AufenthG vorliegen, zeitnah z.B. aufgrund von fehlenden schriftlichen Nachweisen/Dokumenten nicht abschließend getroffen

  14. 12. Feb. 2024 · Reisen ins Ausland mit dem aktuell automatisch verlängerten Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Anfang Dezember 2023 trat eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern (BMI) in Kraft ...

  15. 3 oder 4 AufenthG nach Antrag auf § 24 ist erteilt und AZR-Registrierung ist erfolgt. Vorübergehender Schutz ist beantragt, aber Fiktionsbescheinigung ist noch nicht ausgestellt oder-AZR-Registrierung ist noch nicht erfolgt Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist abgelehnt. Pflegeleistungen in den ersten 24 Monaten nach

  16. 29. Juli 2022 · Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG ; Geltungsbereich ... Zum selben Verfahren: VG Münster, 08.03.2023 - 8 L 24/23. Ukraine, Durchführungsbeschluss Massenzustrom. VG Berlin, 08.05.2024 - 11 L 265.24. VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22. Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung ...

  17. Das Aufenthaltsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Nicht vom Aufenthaltsgesetz erfasst sind freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und deren Familienangehörige (für sie gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU ) sowie einige besondere Ausländergruppen (z. B. Diplomaten , NATO -Angehörige).

  18. Die Sprachförderung von Geflüchteten aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, gehört zu den besonderen Anliegen der Bundesregierung. Konkret wird angestrebt, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG den Zu-gang zum Integrationskurs im Rahmen des Zulassungsverfahren nach § 44 Abs. 4 AufenthG zu ermöglichen.

  19. Aufenthaltsgesetzes vom 5. Dezember 2014 und die Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zu Gesetz und Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vom 14. Juli 2017. Eingeflossen sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Verwaltungsverfahren, die am 24. Februar 2019 von der

  20. Weg zum Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz für Geflüchtete aus der Ukraine Stand: Jui 2l 022 www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de Ausstellung einer Fiktions­ bescheinigung mit dem Hinweis: „Erwerbstätigkeit gestattet“ Ausstellung einer Meldebestätigung Steuerliche Identifikationsnummer und Sozialversicherungs­