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  1. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) § 45. Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes. (1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch ...

  2. Rechtsprechung zu § 45 SGB X. 11.026 Entscheidungen zu § 45 SGB X in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Hessen, 20.03.2024 - L 5 R 121/23. Rentenrückzahlung wegen grober Fahrlässigkeit . Zum selben Verfahren: SG Gießen, 05.04.202 ...

  3. Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn. 1. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 2 oder 3 gegeben sind oder. 2. der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde.

  4. 1.3.1 Ein-Jahres-Frist (Handlungsfrist) – Rücknahme für die Vergangenheit (Abs. 4) Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden VA (mit und ohne Dauerwirkung) für die Vergangenheit ist nur innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen, die die Rücknahme rechtferti-gen, möglich.

  5. § 45 - Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130 ; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119 Geltung ab 01.01.1981; FNA: 860-10-1 Sozialgesetzbuch

  6. § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt),

  7. SGB X. Ausfertigungsdatum: 18.08.1980. Vollzitat: "Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119) geändert worden ist". Stand:

  8. 1. 2. der Verwaltungsakt mit einem zulässigen Vorbehalt des Widerrufs erlassen wurde. 4 In den Fällen des Satzes 3 kann ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt ...

  9. 16. März 2011 · Rückforderung von Leistungen im Sozialrecht – § 45 Abs. 2 SGB X (Vertrauensschutz) 16.03.2011, aktualisiert am 06.11.2023. § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (1) …. (2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des ...

  10. KassKomm/Steinwedel, 70. EL Juni 2011, SGB X § 45. Siehe auch ... aktuelle Vorschrift.

  11. 1. Jan. 2001 · § 45 SGB X: Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts; Zusätzliche Informationen ausblenden Bereichsmenu 1505094. rvRecht. GRA SGB. SGB I ...

  12. 27. März 2019 · Rechtsprechung zu § 45 SGB X - 11.026 Entscheidungen - Seite 1 von 221. LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2024 - L 6 AS 156/24. Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthalt; Barabhebungen; Beweislast; ...

  13. Das SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2024 ( BGBl. I S....

  14. In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob der bisherige Rentenanspruch nach § 45 SGB X nachträglich - also für die Vergangenheit - bereinigt werden kann. Ist eine Korrektur nach § 45 SGB X zulässig, ist die zutreffende Höhe der persönlichen Entgeltpunkte für die Besitzschutzprüfung nach § 88 Abs. 1 SGB VI zugrunde zu legen.

  15. § 45 SGB X – Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

  16. 1. Nov. 2023 · § 45 SGB X betrifft - anders als § 48 SGB X - Verwaltungsakte, die bereits zum Zeitpunkt der Bekanntgabe (von Anfang an) rechtswidrig gewesen sind. § 48 SGB X betrifft hingegen solche Verwaltungsakte, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe noch rechtmäßig waren und erst später rechtswidrig geworden sind.

  17. Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes. (1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz.

  18. Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung gehört zu den Vorschriften, die auch für den Fall der bereits eingetretenen Unanfechtbarkeit nach § 39 Abs. 2 die Durchbrechung der Bestandskraft wirksam erlassener Verwaltungsakte (VA) ermöglichen. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die ... mehr. 4 Wochen testen

  19. b) Der Verwaltungsakt ist von Anfang rechtswidrig gewesen, § 45 SGB X Wenn der Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig war, dann richtet sich die Rückforderung nach § 45 SGB X. Als Beispiel wäre zu nennen, dass einem Hilfebedürftigen Leistungen nach dem SGB II in voller Höhe bewilligt werden, obwohl er in seinem Antrag angegeben hat, einen 400,00 € – Minijob zu haben.

  20. 22. Mai 2014 · Probleme mit §§ 45 und 48 SGB X. Die nachträgliche Änderung eines Bescheides bereitet den Leistungsträgern erhebliche Probleme. Insbesondere die Abgrenzung zwischen der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt (§ 45) und der Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (§48).