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  1. Vor 3 Tagen · (1) Absatz einsWer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

  2. Vor 3 Tagen · Informationen zum Titel »Strafrecht zwischen System und Telos« [mit Kurzbeschreibung, Inhaltsverzeichnis und Verfügbarkeitsabfrage]

  3. Vor 3 Tagen · (3) Absatz 3Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. Schlagworte.

  4. Vor 3 Tagen · Strafgesetzbuch. Kundmachungsorgan. BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001. Typ. BG. §/Artikel/Anlage. § 34. Inkrafttretensdatum. 01.07.2001. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Besondere Milderungsgründe. § 34.Paragraph 34,

  5. Vor 4 Tagen · Der SBBZ e.V. sucht für den Bereich ambulante Hilfen zur Erziehung auf der Grundlage der §§ 27, 30, 31 SGB VIII ab 01.07.2024 einen engagierten und gut ...

  6. Vor 4 Tagen · § 23 StGB Unterbringung von gefährlichen Rückfallstätern und gefährlichen terroristischen Straftätern in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich

  7. Vor 3 Tagen · Für die damit verbundene Änderung von § 31a des Zweiten Sozialgesetzbuches ist inzwischen auch die Zustimmung des Bundesrats erfolgt.