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  1. Vor 4 Tagen · Die Klausuren beginnen jeweils zur ersten Stunde, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit der Unterricht an der einzelnen Schule beginnt. Wegen der unterschiedlichen Phasierung des Unterrichts wird die Dauer der Klausur auf 100 Minuten festgesetzt.

  2. Vor 3 Tagen · 28. Mai 2024 | Druckansicht. Bundeseinheitliche Prüfungstermine. Kaufmännische IHK-Abschlussprüfungen. Am Ende der Berufsausbildung müssen Auszubildende ihre berufliche Handlungskompetenz nachweisen. Dazu führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen durch.

  3. Vor 4 Tagen · Juni (23.59 Uhr) Zeit. Direkt zu campo. Bei Anmeldeschwierigkeiten, wie fehlenden Prüfungen, melden Sie sich bitte bei den jeweiligen Dozierenden und erst anschließend beim Prüfungsamt, sollte noch Bedarf bestehen. Auf der Webseite des Prüfungsamts finden Sie die Anmeldetermine, Fristen und Formulare für Ihre Prüfungen:

  4. Vor 3 Tagen · 1. Die Prüfungen im Überblick. Während der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen muss i. d. R. eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt werden. Am Ende der Berufsausbildung werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Geschäftsführung der IHK.

  5. Vor 3 Tagen · Wichtige Hinweise: Hinweise zur An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen. Die angegebenen Prüfungstermine/-räume können sich ändern. Bitte kontrollieren Sie daher bis kurz vor dem Prüfungstermin: Datum, Zeit, Raum oder online-Zugang! Pflichtbereich. Bachelor-/Forschungsseminar, WPA. Bachelorseminar WW-BA-BS. Anmeldung: siehe Prüfung.

  6. Vor 5 Tagen · Die schriftliche Prüfung erfolgt an der Pflegeschule, an der die Ausbildung abgeschlossen wurde und findet nicht früher als drei Monate vor dem Ende der Ausbildung statt. Sie besteht aus drei aufeinanderfolgenden zweistündigen Klausuren. Der Inhalt dieses Teils variiert je nach der spezifischen Pflegeausrichtung, die du gewählt hast.

  7. Vor 3 Tagen · Die Berufungsperiode der Prüfungs- und der Fachausschüsse dauert grundsätzlich fünf Jahre. Im BBiG ist auch die Bildung überregionaler Ausschüsse bereits grundsätzlich vorgesehen.