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  1. Vor 3 Tagen · (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.

  2. Vor 4 Tagen · WaffG - Waffengesetz 1996. beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.07.2024. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er. (2) Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er.

  3. Vor 3 Tagen · so hat die Behörde, falls der Finder die Waffe nicht besitzen darf und keine andere Verfügung getroffen hat, diese der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugte Person zuzuführen und den Erlös dem Finder auszufolgen.

  4. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.06.2024. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen. 1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

  5. Vor 4 Tagen · Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18.

  6. Vor 4 Tagen · Waffengesetz 1996 § 60 Gesamte Rechtsvorschrift heute / anderes Datum § 59 am 05.07.2024 § 61 am 05.07.2024; Alle Fassungen § 60 heute § 60 gültig ab 01.07.1997 ; Begleitende Dokumente Hauptdokument Kurztitel Waffengesetz 1996 Kundm ...

  7. Vor 2 Tagen · § 11a WaffG Drittstaatsangehörige - Waffengesetz 1996 - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich