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  1. Vor 5 Tagen · Artikel 1. Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

  2. Vor 5 Tagen · Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

  3. Vor 2 Tagen · Artikel 50. (1) Absatz einsDer Abschluss von. 1.Ziffer eins. politischen Staatsverträgen und Staatsverträgen, die gesetzändernden oder gesetzesergänzenden Inhalt haben und nicht unter Art. 16 Abs. 1 fallen, sowiepolitischen Staatsverträgen und Staatsverträgen, die gesetzändernden oder gesetzesergänzenden Inhalt haben und nicht unter ...

  4. Vor 4 Tagen · (1) Bundessache ist die Gesetzgebung und die Vollziehung auf dem Gebiet des Schulwesens sowie auf dem Gebiet des Erziehungswesens in den Angelegenheiten der Schülerheime, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist. Zum Schul- und Erziehungswesen im Sinne dieses Artikels zählen nicht die im Art. 14a geregelten Angelegenheiten.

  5. Vor 4 Tagen · Bundesverfassung, insbesondere Wahlen zum Nationalrat, und Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Grund der Bundesverfassung; Verfassungsgerichtsbarkeit; Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme der Organisation der Verwaltungsgerichte der Länder; 1a. Wahlen zum Europäischen Parlament; Europäische ...

  6. Vor einem Tag · (1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Anklage, mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird. (2) Die Anklage kann erhoben werden:

  7. Vor 3 Tagen · Nach herrschender Auffassung und ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist das B-VG am 19. Dezember 1945 neuerlich voll wirksam geworden (und die Vorläufige Verfassung, StGBl. Nr. 5/1945, bereits mit diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten; vgl. demgegenüber Art. 4 Abs. 2 des Verfassungs-Überleitungsgesetzes, StGBl.